Seite:Oberamt Welzheim 149.jpg

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Theile von Alfdorf, nebst Malefiz, hoher und niederer Obrigkeit, ausschließlich des Zolles und des Geleites, sowie mit dem „jus instituendi et destituendi magistros ecclesiae“ mit dem Bedinge, daß es zwar rechtes und neues Mannlehen seye, beim Aussterben des Mannsstammes aber auch auf die weiblichen Nachkommen übergehen solle; doch, daß er und seine Lehensnachfolger die reine evangelische Lehre in Alfdorf erhalten. Auf dieser Familie blieb auch das Gut; wie denn auch im Jahr 1829 die fünf Brüder: die Freiherrn Wilhelm Gottfried Carl, nun Kammerherr Ihrer Majestät der Königin in Stuttgart; August Friedrich Carl Julius Ernst, in Alfdorf; Franz Georg Carl Gottfried Immanuel, Oberlieutenant a. D. in Alfdorf; Carl Johann Gottfried Franz Michael, gest. 1840; und Hermann Franz Friedrich Lieutenant a. D. in Nippenburg – belehnt worden sind.

Die grundherrlichen Rechte von Alfdorf waren übrigens auch noch in andern Händen. Wie Eingangs erwähnt, war das Kloster Lorch frühe schon hier begütert. Dasselbe erhielt außerdem 1421 von Georg von Wöllwarth zu Gmünd ein Gut dahier zu Haltung eines Jahrestages im Kloster. Es besaß noch 1700 den Widdumhof, 3 ganze und 2 halbe Huben, 8 Sölden und das Meßneramt-Lehen. Sodann besaß dasselbe wegen der Frühmeßpfründe Welzheim 3 und wegen der Frühmeßpfründe Alfdorf 3 Lehen. Schon 1401 wurde vertragen, daß Rechberg als Ortsherr von jeder Hube dieser Güter 12 Sch. Heller, 4 Sri. Haber und 1 Huhn zu Vogtrecht, 1 Pfd. 6 Sch. Heller zu Weinsteuer und jährl. 4 Dienste mit der Mähne haben, und daß an Weihnacht 1 Fuder Holz nach Gmünd oder Waldau geführt und jährlich ein Tag am See zu Birkenlohe gedient werden soll. Auch besaß unser lieben Frau Caplanei zu Schorndorf, später die geistliche Verwaltung, 1 Hof und 5 Lehen, jedoch gleichfalls ohne Vogtei.

Das Gericht des Dorfes ist alt. Dasselbe hatten, wie schon gedacht, zu 2/3 Rechberg und zu 1/3 der württ. Vasall zu besetzen. Als der erstere Theil Lehen von Württemberg geworden, wurde 1566 das Stadtgericht Schorndorf zum Obergericht für ganz Alfdorf bestimmt. Mit dem Blutbanne über Alfdorf waren die Rechberg mindestens seit 1458 vom Kaiser belehnt. Im Jahr 1577 gestattete Herzog Ludwig von Württemberg, daß Wilhelm von Neuhausen ein neues „Hals- und Hoch-Gericht“ errichte, da das früher bestandene abgegangen. – Auch war hier schon 1428 eine Badstube, die 1527 der hiesige Heilige verlieh. – Als Wappen oder Siegel des Gerichtes treffen wir 1572 eine Büschel Eicheln.

Am 16. August 1630 wurde die Gemeinde mit dem Kl. Lorch von den kaiserlichen Commissären für die Inhaber desselben in Besitz genommen, und erst ein Jahr darauf wieder geräumt.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_149.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)