Seite:Oberamt Welzheim 159.jpg

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In der ersten Hälfte Aprils 1634 ward es durch die schwedisch weimarschen Truppen ganz verheert und ausgeplündert.

Die Pfarrei ist von höherem Alter; 1509 starb Johannes Back, der sogar „plebanus in Strasdorf et in Wexhain decanus“ genannt wird (s. S. 108). Hans Wolf von Rechberg von Hohen-Rechberg zu Heuchlingen verkaufte am 22. Februar 1552 dem Hospital in Gmünd um 3400 fl. den großen Zehenten zu „Wetzghain“ mit dem Kirchensatz und der Kastvogtei der Pfarrei und Kirche daselbst und allen Rechten, ausgenommen jene, welche die Pfarrei bei oder auf dem Kloster Gotteszell hatte. Unter den dazu gehörigen Gütern werden ein Falllehen und ein Erblehen in Wetzgau und zwei in Thainbuch genannt. Von nun an wurde die Pfarrei excurrendo von einem Geistlichen von Gmünd versehen und erst 1751 wieder ein eigener Pfarrer ernannt. Die Reformation fand nur in Wüstenrieth dauernde Aufnahme. – Die Hälfte des Zehenten trugen 1424 die gmünder Bürger Häberling von Rechberg zu Lehen. Den ganzen kleinen Zehenten und einen Theil des großen hier, zu Waldau, Rehnenhof, Wüstenrieth und Haselbachhaus verkaufte die Ortspfarrei 1821 um jährlich 152 fl. an die hiesige Heiligenpflege.

14) Wüstenrieth, W. mit 121 Einw., worunter 7 kath. Die Lage ist ganz wie Wetzgau, nur südlicher, 1/2 St. von Groß-Deinbach. Den großen Zehenten beziehen der Staat und die Nachfolger des Domstiftes Augsburg je zur Hälfte; der kleine Zehent steht dem Staat allein zu. Drei Häuser liegen 200 Schritte nördlich und heißen Sieh dich für. Außer einer Ziegelhütte ist ein vormaliges Schlößchen, nun Wirthshaus, zu bemerken. Die Verhältnisse sind wie in Wetzgau. So weit die Nachrichten zurückgehen, finden wir hier beinahe lauter freie Grundeigenthümer, die erst im fünfzehnten und sechzehnten Jahrhundert den Schutz eines Mächtigeren suchten. So wurden – wie wir 1561 sie finden – Württemberg, das Kloster Lorch und die Reichsstadt Gmünd Herren des Ortes. Die Rechte Württembergs bestanden aber damals nur in dem Bezug von je 3 Pfennigen aus 2 Gütern, deren Besitzer in seinen Schirm sich begeben und weder zu steuern, noch zu huldigen hatten; Gmünd besaß einige Güter und Lorch zwei Höfe, welche in dessen Amt Täferroth gehörten. Ein Freigut kaufte 1612 Georg Friedrich von Gaisberg von einem Bauern; es wurde nun, nacheinander im Besitze mehrerer Edelleute, ein „freiadeliges kaiserliches Freigut“ genannt und das oben erwähnte Schlößchen erbaut; der damalige Besitzer, der bayerische Oberstwachtmeister J. Joachim Garb, wollte 1688 sogar die Jurisdiction und ein Asylrecht sich anmaßen, jedoch ohne Erfolg. Ein v. Löwenfeld verkaufte endlich das Gut 1746 an zwei Kaufleute in Gmünd. – Der Ort kam 1803 vollends ganz an Württemberg.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_159.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)