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der Zug zum Amthause heraus, und durch das Dorf Endorf hindurch. Die Abgeordneten von Stangerode kehren mit dem Empfangsschein nach Hause.

Von dem Entstehen dieser sonderbaren und jedem Beobachter auffalenden Sitte, bei der für unsre Zeiten gar kein Zusammenhang mit irgend einer weltbürgerlichen oder auch nur provinziel wichtigen Idee, gar kein Vortheil, weder auf Seiten der Gebenden, noch der Empfangenden, zu entdecken ist, finden sich keine schriftliche Nachweisungen (wenn sie nicht in irgend einem gräflich-mansfeldischen Archive vergraben liegen). Nur folgende Bemerkung steht in den Grund- und Lager-Büchern des Amts Endorf von 1688 und 1708: „Von Stangerode wird berichtet, wie auch in dem Erbenzinsregister zu finden, daß der Thomaspfennig, oder Kuttenzins, in sechs einzelen Pfennigen bestehend[1], am Sankt Thomas-Tage, früh


  1. In den Rechnungen des Amts Endorf ist, so weit man sie hat auffinden können, der Thomas-Zins [210] jährlich mit sechs Pfennigen vereinnahmt. Einem uralten Herkommen nach behält der Bauermeister die andern sieben eingehobenen Pfennige für sich.
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Johann Karl Christoph Nachtigal: Volcks-Sagen. Wilmans, Bremen 1800, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otmar_Volcks-Sagen.pdf/209&oldid=- (Version vom 1.8.2018)