aus anderen Denkgebieten hinzuweisen. Wir denken uns z. B. alle Eigenschaften eines Körpers in seiner Substanz in eine Einheit verbunden, so daß die Substanz als die Einheit aller dieser Eigenschaften, hinwieder diese Eigenschaften als die Entfaltungen jener Substanz aufgefaßt werden können. Noch passender dürfte hier eine geometrische Analogie ihre Stelle finden. Alle Geraden, die durch einen Punkt gehen, bilden ein Strahlenbündel, und die Einheit dieses Bündels wird eben durch den gemeinsamen Punkt, hinwieder die Entfaltung des Bündels durch alle Strahlen desselben dargestellt. Wir dürfen also mit einer geometrischen Metapher sagen: alle Raumpunkte schneiden sich in einem gemeinsamen Zeitpunkte, oder alle Raumpunkte sind Ausstrahlungen, Projektionen, eines Zeitpunktes.
Wenn aber auch diese Analogien dem Physiker oder Geometer mundgerecht sein sollten, den Logiker befriedigen sie nicht, und er fordert geradezu, daß man präcise auf jene bestimmte Denkfunktion hinweisen möge, durch welche der Zeitpunkt mit dem Weltraum stets in Beziehung gesetzt wird. Dieser Forderung ist aber leicht zu genügen, denn überall, wo ein Mannigfaltiges in eine Einheit zusammengefaßt wird, findet jene Denkfunktion statt, die in der Logik mit Urteil bezeichnet wird und sprachlich sich im Satze darstellt. Man nimmt dann gewöhnlich das Einheitliche zum Subjekt und drückt das Mannigfaltige in Form von einem oder mehreren Prädikaten aus. So nimmt man z. B. die Substanz eines Körpers zum Subjekt eines Satzes und weist den Eigenschaften die Rolle von Prädikaten zu. In unserem Falle wird dann der Zeitpunkt die Stelle des Subjektes, der Weltraum die Stelle des Prädikates einnehmen, und wir erhalten den Satz: Der Zeitpunkt ist der Weltraum. In ähnlichem Sinne sagt z. B. der Geometer: Der Punkt ist ein Strahlenbündel.
Menyhért Palágyi: Neue Theorie des Raumes und der Zeit. Wilhelm Engelmann, Leipzig 1901, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PalagyiRaumzeit.djvu/19&oldid=- (Version vom 1.8.2018)