konnte. Das zweidimensionale Bewußtsein vermag also nur eine eindimensionale Mannigfaltigkeit von sinnlichen Punkten zu erfassen, und dies stellt sich ihm als sinnliche Anschauung einer Geraden dar.
Nun sollte man meinen, daß ein solches Wesen wirklich ein Bewußtsein, und zwar ein anschauendes Bewußtsein haben könne; dies ist jedoch, wie die genauere Betrachtung zeigt, durchaus nicht der Fall. Jenes Wesen vermag es nämlich nicht zu der Anschauung der ihm gegebenen Geraden zu bringen, weil es unfähig ist, die Punkte der Geraden in eine Anschauung zusammenzufassen. Zum Zusammenfassen dieser Punkte wäre es nämlich nötig, daß ihm die Gerade nicht nur in ihrer Entfaltung gegeben sei, sondern daß es sich auch so der Geraden gegenüber anstellen könne, daß sämtliche Punkte derselben durch einen einzigen verdeckt werden. Wir selbst vermögen nur dadurch eine Punktreihe in die Anschauung einer Geraden zusammenzufassen, daß uns diese Punktreihe einmal in ihrer Entfaltung, das andere Mal aber als Fixierlinie, also in einen Punkt verschwindend, gegeben ist. Überhaupt kann eine räumliche Anschauung nur dadurch zu stande kommen, daß uns Mannigfaltigkeiten von Punkten zuweilen in einen Punkt zusammenfließen, weil nur das Phänomen des Zusammenfließens oder Deckens die zusammenfassende Thätigkeit unseres Anschauungsvermögens erweckt. Da nun jenem hypothetischen Wesen nirgends ein Verdecken eines Punktes durch den anderen gegeben ist, wird es auch nie einen Anlass zu einer Thätigkeit des Zusammenfassens finden, und so auch zu keiner Anschauung der Geraden gelangen können. Vielmehr wird ihm die Gerade in eine Vielheit von Punkten zerfallen, die es durchaus nicht zu einer Beziehung miteinander bringt. Es ist ihm zwar eine Reihe von Empfindungspunkten gegeben, doch mangelt ihm die Fähigkeit, sie als eine Reihe
Menyhért Palágyi: Neue Theorie des Raumes und der Zeit. Wilhelm Engelmann, Leipzig 1901, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PalagyiRaumzeit.djvu/48&oldid=- (Version vom 1.8.2018)