Seite:Palatinatus Rheni (Merian) 104.jpg

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Ladenburg.

Diese Stadt gehört zum theil Chur-Pfaltz / und zum theil dem Herrn Bischoff zu Wormbs (als dessen Residentz sie sonsten ist) und ligt ein Meil unterhalb Heydelberg am Neckar / weder im Odenwald / noch an der Bergstraß; sondern ist ein angräntzende Herrschafft / in dem alten Teutschen Franckenland / auff einer schönen Ebne / welche am Alter keiner verwanthen / und benachbarten Stadt disseit Rheins / weichet / die auch allein in gantz Teutschland disseit Rheins / so vor Alters das alte Barbarische genant worden / ihren Namen unfelbarlich anzeigen / und vertheidigen kan; wie sie dann das Haupt hierum gewesen / ehe Heydelberg zu einer Stadt gemacht worden ist. Und beweisen allerhand antiquiteten, und Stein / so in den Weingärten / und Aeckern herumb gefunden werden / genugsam / daß die Römer auch allhie ihre Stationes, Läger / Castell / und Vestungen / gehabt haben. Ist auch noch vor wenig Jahren / im Bischofflichen Hoff allhie / ein außgehauener Stein / mit dieser Schrifft / gesehen worden: Iunoni Reginae, Minervae Deae, pro salute et incolumitate D. D. nostrorum, Diocletiani, Maximiniani feliciss. Augustorum, Constantii et Maxim. nobb. Caes. civitas etc. Hat vorhin Loboduna, Lupoduna, Teutsch Lobdenburg / und Lopdemburc / wie solcher Nahm noch im kleinern / und grössern Stadt Sigill stehet / geheissen; darauß man unrecht Ladenburg / und Laudenburg / gemacht hat. Und ist auch das Göw / oder die Gegend herumb / pagus Lobodunensis, Lobodunouua, und Lobotingöw genant worden / Ausonius de Mosella heist diesen Orth Lupodunum, und sagt vers. 423. seq. also:

Hostibus exactis Nicrum super, et Lupodunum,
Et fontem Latiis Ignotum Annalibus Istri.

Wie hievon Marq. Freherus part. 1. et 2. Orig. Palatin. und in einem besondern Büchlein / oder Commentariolo, von solchem Ort gemacht / (so anno 1618. in fol. zu Heydelberg / nach seinem Tode / getruckt worden) / und andere / können gelesen werden. Gasp. Bruschius schreibet cap. 7. de Episc. German. p. 105. daß König Dagobertus auß Franckreich dem Stifft Wormbs Ladenburg / mit dem gantzen Gebiet / geschenckt habe / wie dann auch selbiges Bistum diese Stadt / und Grafschafft / vor der Zeit gantz inngehabt hat; davon aber / nach viel hundert Jahren / solches den halben Theil / wie auch Stein / ein Veste / und Kellerey am Rhein / sampt seiner Zugehörd / einem Grafen von Sponheim versetzt; so folgends im Jahr 1373. ihnen / den Grafen von Sponheim / etliche von Adel abgetrungen / und solchen halben Theil der Stadt / und Gebiets / Pfaltzgraf Ruprechten dem Eltisten / umb sechs tausend Gulden / verpfändet; den andern halben Theil aber dem Bischoff zu Wormbs gelassen haben. Wiewol es auch seyn kan / daß Wormbs dem Pfaltzgrafen vergönnt hat / das halbe Theil / so den Grafen von Sponheim versetzt gewesen / zu lösen / wie es dann auch von ihme / Pfaltzgraf Churfürst Ruprechten / gelöst worden ist. Man liset auch / stehet in einer geschriebenen Verzeichnuß / daß einsmals der halbe Theil an Ladenburg / vom Stifft der Pfaltz / umb 15. tausend Goldgülden seye versetzt worden; und daß es zun Zeiten Käysers Friederichs deß Andern viel Streit zwischen dem Pfaltzgrafen / und dem Bischoff / geben; und daß diese Grafschafft etwan auff die siebenzig Dörffer / (Freherus in d. Commentariolo de Lupoduno, fol. 13. hat seiner Zeit 30. in dem Ladenburger Göw / gezehlet) unter sich / umb Heydelberg herumb / gehabt; und daß deß Saals zu Ladenburg Meldung gethan werde; sich auch die Teutsche Käyser Caroli Ludovici, Othones, Henrici, in ihren Brieffen unterschrieben: Gegeben in der Gemeinen Stadt Lobodun (Lobetdenburc, Lobodone, Lobduna, Lobdenensi Civitate publica, Lobotenburc, etc. deren Exempel besagter Freherus etliche setzen thut; wiewol Cluverius lib. 3. Germaniae antiquae, cap. 4. wider Freherum schreibet / daß Lupodunum nicht dieses Ladenburg / sondern das Schloß Lupff / sieben tausend Schritt von dem Ursprung der Thonau / gegen Abend / gelegen seye.) Item

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 53. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_104.jpg&oldid=- (Version vom 27.9.2022)