Seite:Predigt am fünf und zwanzig jährigen Regierungs-Feste Sr. Majestät des Königs von Baiern Maximilian Joseph.pdf/14

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zum Maaßstabe seines Urtheils zu nehmen, der wird nicht läugnen können, daß mit unserm Vaterlande seit fünf und zwanzig Jahren eine große Umwandlung vorgegangen ist. Er wird eingestehen müssen, es seyen Kenntnisse mancher Art unter uns allgemeiner geworden; es sey, theils durch weise Gesetze, theils durch vielfache Aufmunterungen des Königs, zum Besten des Ganzen vieles erfunden, verbessert, verschönert worden; es seyen ganze Dörfer seitdem empor gestiegen, und die schönsten Anlagen, sprechende Beweise des Kunstsinnes und Kunstfleißes, haben sich hie und da erhoben. Er wird bekennen müssen, große Fortschritte habe fast jede Kunst, jedes Gewerbe gemacht, so daß uns jetzt beynahe alle fremden Hände des Auslandes bey der Befriedigung unsrer Bedürfnisse unentbehrlich seyn könnten, wenn wir es auch schon über uns vermöchten, der Eitelkeit, die sich immer lieber mit dem – oft schlechterem – Fremden, als dem – oft besserem – Einheimischen schmückt, zu entsagen. Er wird beystimmen müssen, weise Gesetze sichern uns weit mehr als sonst gegen den Druck und die Willkühr einzelner Richter, und lassen Jedem, auch dem Geringsten, Hilfe finden gegen jegliche Gewaltthätigkeit. Er wird anerkennen müssen, frey athmen darf unsere Brust, wie fast in keinem andern Lande; nichts wissen wir von der Natternbrut lauernder Aufspäher und feiler heimlicher Angeber; nein, jedes Herz darf dem andern seine Gefühle ohne Zwang und ohne Furcht mittheilen, und eine Freymüthigkeit im Reden ist dem Sachverständigen erlaubt, die für König und Volk gleich ehrend und wohlthuend ist.