Seite:Pro Memoria der hochlöbl. Fränkischen Kreis-Versammlung an die von Sr. Königl. Majestät in Preusen wegen der beyden Brandenburgischen Fürstenthümer bevollmächtigte vortrefliche Gesandschaft.pdf/4

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 Als eine bloße Würkung gehäßiger Gesinnungen und vorsetzlicher feindseeliger Mißdeutungen läßt sich diese Sensation wohl nicht gedenken. Dafür sind die persönlichen Grundsätze Sr. Königl. Majestät, Ihre Gerechtigkeitsliebe, Ihre Mäsigung, und wie es in gedachter öffentlichen Erklärung mit Recht heißt: Ihre treue Anhänglichkeit an die Reichs-Verfassung viel zu bekannt und viel zu bewährt, als daß es möglich seyn könnte, nicht nur Triebfedern und Werkzeuge, sondern auch Empfänglichkeit bei dem Publikum für entgegen stehende Eindrücke vorauszusetzen. Beides zusammen genommen wäre dazu erforderlich. Weder eines noch das andere dürfte sich in der That auffinden lassen.

 Bekannt mit den erhabensten Eigenschaften Sr. Königl. Majestät, bekannt aber auch mit den verehrungsvollen Gesinnungen, wovon man besonders in Franken gegen Allerhöchstdieselben beseelt ist, kann wenigstens die Kreiß-Versammlung weder einen thätigen noch leidenden Antheil von gedachter Auslegungs-Art auf ihre Rechnung, oder, was eben das heißt, auf Rechnung ihrer Höchsten und Hohen Herren Prinzipalen, Obern und Komittenten setzen lassen.

 Weit eher könnte von Mißverstand und übertriebenen Besorgnissen die Frage seyn.