Seite:Pro Memoria der hochlöbl. Fränkischen Kreis-Versammlung an die von Sr. Königl. Majestät in Preusen wegen der beyden Brandenburgischen Fürstenthümer bevollmächtigte vortrefliche Gesandschaft.pdf/6

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 Der Antheil, den die Kreiß-Versammlung in eben dieser allgemeinen Hinsicht zu nehmen hat, kann sich indeß wieder nur im allgemeinen auf die zu dem Kreiß-Verband so wesentlich erforderliche Zusammensicht und auf den Wunsch beziehen, die Gegenstände allenthalben in dasjenige richtige Licht gestellt zu sehen, welches zugleich den vortheilhaftesten Wiederschein auf die Zwecke der Kreiß-Gesellschaft zurückwerfen kann.

 Aber, was nun die an sich schon so sehr verzeihlichen Zweifel und Besorgnisse vollends bis zu lauten Beschwerden erhoben hat, was zugleich die eigentliche und nächste Ursache der auf das ganze Publikum verbreiteten Sensation enthält, was sonach den Siz alles etwanigen Mißverstands und alles übertriebenen ausmacht, und was auch noch nähere Teilnahme und dringendere Wünsche für das Kreiß-System zu fodern scheint, das sind die Vorgänge selbst, womit die Besitznehmung der beyden Fürstenthümer begleitet gewesen ist.

 Vergeblich würde man hier verhelen wollen, was allgemein bekannt ist.

 Verhelen darf man also nicht, daß der öffentliche Ruhestand bey gedachter Besitznehmung hin und wieder wirklich gelitten hat, daß er da und dort noch auf der Spitze steht, und daß man selbst den Schein von Ruhe, womit die Sache bis jetzt meistentheils noch hingehalten worden ist, hauptsächlich