Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 2.djvu/233

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Vorübung der Geisteskräfte abhängt, zu dieser Absicht geschickt sind.

Die Menschen die sich hier versammeln, rechnen auf Austausch der Ideen und Gefühle, auf wechselseitigen Beytrag zur Unterhaltung. Sie wollen mithandeln, um sich in einer belustigenden Thätigkeit zu fühlen, nicht bloß aufmerken oder beschauen. Talente, deren Ausübung die Aufmerksamkeit der Menge nur auf einen oder wenige Akteurs zieht, gehören an und für sich nicht zu den Gaben dieser Art geselliger Belustigung.

Dieß sind die Gesetze der Wahrheit und Zweckmäßigkeit für die gesellige Fertigkeit, wovon hier die Rede ist.

Wer folglich in einer gemischten Gesellschaft einen Satz aus der abstrakten Philosophie, aus der Algeber, aus der Rechtsgelehrsamkeit, kurz, aus irgend einer Wissenschaft oder Kunst auf die Bahn bringet, deren Interesse und Kenntniß nicht allgemein seyn kann; der handelt unwahr und unzweckmäßig, denn er verwandelt den gemischten Zirkel in eine Akademie, Sitzung oder Conferenz von Gelehrten, Geschäftsmännern oder Künstlern.

Wer aber auch einen Gegenstand von dem allgemeinsten Interesse, dessen Kenntniß bey allen vorausgesetzt werden kann, auf eine Art behandelt, wodurch die Aufmerksamkeit ganz allein auf ihn gezogen wird; der handelt gleichfalls unwahr und unzweckmäßig, denn er verwandelt das Mitgespräch, die Conversation, in eine Rede.

Inzwischen kann die gesellige Unterhaltung gar wohl für den Ort, wo sie versucht wird, unbrauchbar seyn, ohne deshalb den Vorwurf der Unwahrheit und Unzweckmäßigkeit zu verdienen. Es giebt Gesellschaften, die