Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 2.djvu/390

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Zwölftes Kapitel.
Wann der edle Mensch zum Bruch berechtigt ist? Sein Betragen bey und nach demselben.

Die Dauer der Liebe gehört zu ihrer Veredlung. Aber es giebt Fälle, worin sie erkalten muß, worin selbst edle Seelen entschuldigt, ja verbunden sind, alles zu versuchen, um über ihre Neigung den Sieg davon zu tragen, und sich von schimpflichen Fesseln loszumachen.

Die Person des geliebten Gegenstandes kann zuweilen dergestalt verändert werden, daß der Begriff und das Bild der zusammengesetzten Persönlichkeit ohne Ekel und Widerwillen nicht gefaßt werden können. Es wäre lächerlich, in solchen Fällen selbst dem edelsten Menschen die Fortdauer der Liebe zur Pflicht zu machen, oder sie ihm nur als einen besondern Vorzug zum Ruhm anzurechnen.

Es kommt inzwischen sehr auf eine genauere Bestimmung der Fälle an.

Wenn der Geliebte den Gebrauch seiner Geisteskräfte verliert, in Raserey, in Wahnsinn, in Abstumpfung geräth, so wird der edle Mensch nie die dankbare Erinnerung an die Vorzüge verlieren, die ihn ehemahls beglückt haben. Diese wird das Gefühl der Pflichten allgemeiner Menschenliebe erhöhen, und ihm einen nahen und thätigen Antheil an dem Schicksale des Unglücklichen einflößen. Aber lieben wird er nicht mehr, und mit Recht. Zwar täuscht sich die Zärtlichkeit zu der Person eine Zeitlang mit der Hoffnung, daß diese Veränderung keinen Einfluß auf die Standhaftigkeit unserer Zuneigung