Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 3.2.djvu/154

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mit der Belehnung über gewisse Güter verbunden gewesen ist. Es haben sich in diesem Stande früh einige Personen als kühne Abentheurer ausgezeichnet, und sich dadurch ein gewisses Ansehn bey den übrigen, einen gewissen Vorzug vor ihnen erworben, der in der Folge gesetzlich bestätigt, und unter gewissen Feyerlichkeiten als eine öffentliche Würde, und als ein Rang im Staate ertheilt ist. Dadurch sind gewisse Ordnungen in den berittenen Soldatenstand eingeführt, der sich bald wie eine jede andere Zunft organisiert, und sich in Lehrlinge, (Knappen) und Meister, (Ritter) als Stufen, getheilt hat. Endlich sind gewisse besondere Korporationen unter dieser organisierten Zunft gebildet worden, welche sich durch besondere Pflichten und Gebräuche auszuzeichnen gesucht haben; und von den Regenten bald mehr bald weniger begünstigt sind.

Daher die verschiedenen Bedeutungen des Worts, Ritter, das bald nur einen berittenen und wehrhaft gemachten, bald einen durch Belehnung zum Roßdienst verpflichteten Soldaten, bald einen zünftigen Krieger dieser Art, bald einen zünftigen Reuter von der ersten Rangstufe, bald endlich das Mitglied einer besondern Korporation von Abentheurern andeutet.

Dreist darf man nun annehmen, daß die zunftmäßige Einrichtung unter den berittenen Kriegern vom eilften, höchstens zwölften Jahrhunderte an bis tief ins sechzehnte Jahrhundert hinein in den mehrsten Ländern von Europa bestanden hat: nur mit der Bestimmung, daß ihre innere Einrichtung keinesweges in allen Ländern die nehmliche gewesen, darüber unter einigen Regenten strenger als unter andern gehalten, und daß ihr Ansehn in eben diesem Verhältnisse gestiegen und