Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 3.2.djvu/160

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Hieraus entstand ein Ceremoniel, das nicht allein den Fehler an sich trug, das Zweckmäßige und Schöne im geselligen Umgange, (wie wir es etwa bey feyerlichen Gelegenheiten billigen würden) auf eine schwerfällige und steife Art im gewöhnlichen Leben auszuüben, sondern der zunftmäßige Geist der Höfe und der Ritterschaft vergrößerte diesen Fehler noch durch eine Menge willkührlicher Formen, die keinen andern Zweck haben konnten, als den, sich durch etwas Besonderes und Auffallendes im äußern Betragen sogleich als Mitglied einer abgesonderten und hervorragenden Gesellschaft anzukündigen.

Außerdem wurden die Gesetze der Sittlichkeit mit den Vorschriften dieses Ceremoniels in den Anleitungen zur Wohlerzogenheit zugleich vorgetragen, und der Begriff von beyden wurde beynahe immer verwechselt. Eine natürliche Folge davon war diese: daß die Aeußerungen der Courteoisie, der Höflichkeit, die ganze Form der Ausübung einer Tugendpflicht annahmen, und daß ein Ritter, oder höfischer Mann, der nach den Regeln der Courteoisie seinem Kameraden, oder einer Dame die natürlichen Gesinnungen der Gefälligkeit, der Aufmerksamkeit, der Menschenliebe und Achtung bezeugen wollte, sich dabey mit einer Wichtigkeit geberdete, als ob er dem höchsten Wesen in der tiefsten Niederwürfigkeit seine Huldigung darzubringen hätte.

Diese Bemerkung scheint mir sehr wichtig. Vieles, was in dem Ausdrucke geselliger Gesinnungen dem


Lateinischen Communis vitae inter homines scita Urbanitas. Lyon 1623.