Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 3.2.djvu/245

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Ich habe ein Werk vor mir, [1] in dem alle diejenigen Erkenntnisse vorkommen, welche Rolland aus dem Martial d’Auvergne anführt. Auch den Prozeß wegen der Maskenfreyheit, und das Edikt, das ihre Rechte und Freyheiten bestimmt, (welche nach Rolland von Benoit de Court, dem Kommentator des Martial unter Nr. 52 hinzugefügt seyn sollen,) finde ich hinten angehängt, und die von Rolland ausgezogenen Stellen stehen wörtlich darin. Ich vermuthe daher mit Recht, daß dieß Werk die arrêts d’amour vielleicht nur mit einigen Abkürzungen enthält. Es läßt sich nichts abgeschmackteres denken, als diese Sammlung. Zugleich fehlt es nicht an Obscenitäten, und höchst ekelhaften und gemeinen Scherzen. Es wird z. B. darüber gestritten, ob der Liebhaber das Recht habe, eine Wachtel vom Fenster seiner Dame wegzunehmen, die allemahl Lärm mache, wenn er zu ihr komme? Welche Strafe eine Dame verdiene, die bey einem zu hart aufgedrückten Kusse ihren Geliebten verwundet habe? Die Entscheidung der ersten Frage fällt dahin aus, die Wachtel solle


  1. Der vollständige Titel heißt: Droits nouveaux publiez de par Messieurs les Senateurs de Cupido, sur lestat et police Damour pour avoir entendu le plusieurs amoureux et amoureuses. Avec Privilege. Am Ende heißt es: Lecta, publicata et registrata in parlemento amoris audito procuratore generali in vigilia Regum 1540. Es ist möglich, daß dieß Werk eben dasselbe sey, welches Rolland p. 43. von Coquillart unter dem Titel droit nouveaux d’amour anführt. Allein dann ist dieß letzte eine Abkürzung der arrêts d’amour von Martial d’Auvergne, die mir nicht zu Gesicht gekommen sind. Rolland selbst scheint es nur aus der Description de l’arc de triomphe d’Aix zu kennen.