Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 3.2.djvu/61

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Wesen. Derjenige, den man sich von Bürgertugend machte, war ihm nicht unähnlich. Eigentlicher Gemeingeist war nirgends anzutreffen. Die verschiedenen Glieder eines Staats machten kein Ganzes unter sich aus: sie gehörten nur in so fern zusammen, als sie einen gemeinschaftlichen Oberlehnsherrn anerkannten, dem sie alle zum Gehorsam, oder zur Dienstleistung verpflichtet waren. Ein König hatte mehrere Herzoge, Grafen, oder andere mächtige Vasallen von verschiedenen Nahmen unter sich, und diese wieder andere minder mächtige Vasallen, und so weiter herab bis zum Leibeigenen. Diese Stufenleiter von Ständen brachte eine Menge einzelner Staaten im Staate hervor, die sich unter einander oft bekriegten, oft sich gegen ihren Oberlehnsherrn auflehnten, oft durch keine äußere Zwangsmittel zur Ruhe und Ordnung zurückgeführt werden konnten. Daher wurden die Gefühle der Ehre, der Treue, des Biedersinns, eben so wichtig als sie selten waren. Daher suchte man aber auch diese Gefühle recht tief einzuprägen, die Gelübde, deren Erfüllung auf ihrer Stärke beruhte, so feyerlich, so sinnlich, und demjenigen, der sie einmahl übernommen hatte, so gegenwärtig als möglich zu erhalten. Daher die umständlichen Gebräuche bey den Lehnsinvestituren, bey den Huldigungen: daher die Aufwartungen bey Hofe, die geschenkten Paniere, Wappenschilder, Gnadenzeichen, das Tragen der Farben des Lehnsherrn. Auch hier Formen, Ceremonien in Menge, die für uns den Schein des Schwärmerischen, des Abentheuerlichen, des Pedantischen annehmen.

Wo die Beobachtung der Pflichten gegen den Staat und gegen die Menschheit bey Ermangelung