Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen | |
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Abschieden / vnd auffgerichten Landfrieden / Jeder sich gegen dem andern / an gebührlichen ordentlichen Rechten / begnügen lassen / Alles bey Fürstlichen Ehren / wahren Worten / vnd vermeidung der Poen, in dem auffgerichtem Landfrieden begriffen.
Das nun die Wort vnnd andern Geistlichen Standts / nicht auff solche Stifft vnd Klöster / so dem Reiche immediatè vnterworffen / vnd Reichs Stände seyn / besondern auff die jennigen / so in Ihrer der Augspurgischen Confessionverwandten Territoriis, oder Gebiet gelegen / zuverstehen seyn / Das weisen nicht allein die Reichsacta vnd Protocolla, welche vber diesen Puncten, im Fürsten Rahte gehalten worden / darinnen alles das jennige / was in diesem Paragrapho, von Geistlichen vnd jhren Stifftern / vnter einen periodum gesetzet / gar vnderschiedlich / vnd in specie anfanges / von denen Geistlichen / so ReichsStände / darnach von denen so nit Reichsstände / vnd in anderer territorio gelegen / disponirt, vnd außgetruckt wird / Sondern es gibt auch der context selber zuverstehen / das den Geistlichen / so jhre Residenzen verrückt / eben so wol / als wann sie sich bey derselben noch befinden theten / Ihre Renten vnd Einkommen / auß der anderen territorio vnd Gebiet folgen sollen.
Ferdinand II.: Abtruck / Einer Käyserlichen Declaration. So Ihre Käyserl: May: wegen deß Geistlichen vorbehalts / beym ReligionsFrieden / unnd daher rührenden restitution, der Geistlichen Gueter herauß kommen lassen / auch nachzutrucken anbefohlen. Johan Hallervord, Rostock 1629, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Restitutionsedikt_VD17_3-626243N.pdf/18&oldid=- (Version vom 1.8.2018)