Klaft. Wie? was? bester Hr. Oberamtmann! wieder ans Land gebracht? gewis alles mein Holz, da könnt ich ja wieder für den ungeheuren Verlust wenigstens zu einem kleinen Theil von dem Meinigen kommen. Liebster Herzensfreund! befehlen sie doch, daß mirs die Leute wieder ins Magazin abliefern.
Amtm. Ja! Hm! nein! amice! wird nicht wohl angehen – denn Primo, ward Ihr Magazin schon Sonnabend des Nachts, wie Sie selbst sagten, meistens weggeschwemmt; und erst seit dem Sonntage früh zehn Uhr fingen die Leute an das schwimmende Holz aufzufangen; dahero ist es sehr wahrscheinlich, daß besagtes Holz meistens vom Oberlande herunter kam. Secundo war dasjenige von Ihrem Holzstoße nicht marquirt, und Sie müßen also sub ullo titulo beweisen können, daß solches praecise Ihr Holz sey, wenn Sie es wieder als ihr Dominium oder Eigenthum vindiciren wollten, welches aber ex primo argumento sehr schwer halten wird. Tertio betrachten wir jurisperiti in solchen Fällen so eine Sache als rem nullius, quae cedit primo occupanti; und tritt also hier das sogenannte Strandtrecht in suum valorem. Drum waren nirgends Arbeitsleute zu bekommen. Da standen die Tagediebe haufenweise, wagten mit Lebensgefahr sich unter das häufige Eis, und schleppten ganze Schragen ans Land. Hab aber schon meine Gerichtsfröhne rund herum postirt, die müssen mir jede
Franz Philipp Adolph Schouwärt: Die Ueberschwemmung. , Frankfurt am Mayn 1784, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schouw%C3%A4rt_%E2%80%93_Die_Ueberschwemmung_(1784).djvu/37&oldid=- (Version vom 24.10.2016)