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Seite:Schulgesetze für das Gymnasium zu Lemgo.djvu/15

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von den Schülern eine anständige Stellung während des Vortrags verlangt. Beym Schreiben ins Besondere muß der Körper, auch aus Gründen der Gesundheit, so viel als möglich eine gerade, nur mit dem Kopfe vorgebückte Stellung haben.

5) So sehr aber Sorgfalt und Reinlichkeit in Kleidern zu empfehlen ist, so wenig darf die Sorge für das Aeußere übertrieben werden, und in Geckerey ausarten. Kein Jüngling, dessen Sinn auf höhere Dinge gerichtet ist, fröhnt der Eitelkeit! Eben so thöricht und lächerlich ist das Bemühen, durch auffallend sonderbare Trachten, durch ein wildes Aeußere, struppigen Haarwuchs u. s. w. die Zeit um Jahrhunderte zurück und in Barbarey versetzen zu wollen.

6) Wie überhaupt in keinem Stücke der Anstand vernachlässigt werden darf, so auch nicht in Erhohlungen und Spielen. Die Gasse ist namentlich nicht bestimmt dazu. Vor allen Dingen aber ist beym Baden Anstand zu beobachten. Darum sowohl, als wegen der Sicherheit vor dem Ertrinken, empfehlen wir den Gebrauch der hiesigen Badeanstalt.

7) Allen Schüler bis zur zweyten Classe, diese mit einbegriffen, ist das Tabackrauchen auf das Strengste untersagt. Die Schüler der ersten Classe aber werden ernstlich vor diesem Zeitverderbe gewarnt; strafwürdig sind auch sie, wenn sie sich dadurch von den Studien abhalten lassen, und zusammen kommen um zu rauchen. Sich mit der Pfeife öffentlich blicken zu lassen, auf Spaziergängen zu rauchen, oder nur die Pfeife in der Hand zu tragen, ist dem Anstande entgegen und macht strafbar.

Empfohlene Zitierweise:
unbekannt: Schulgesetze für das Gymnasium zu Lemgo. Meyer, Lemgo 1820, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schulgesetze_f%C3%BCr_das_Gymnasium_zu_Lemgo.djvu/15&oldid=- (Version vom 1.8.2018)