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beiden Verbände Hilfarth und Porselen getheilt ist. Neben der Gemeinde-Armenpflege findet sich eine kirchliche Armenpflege an manchen Orten insoweit, als die Revenüen von gewissen den Armen gemachten Schenkungen den Intentionen des Schenkgebers gemäß von Seiten der Armen-Commissionen den Pfarrern zur Vertheilung an die Bedürftigen belassen werden; die Verwaltung solcher Schenkungen erfolgt gleichwohl stets durch die Armen-Commissionen. Die Unterstützungen werden theils in Geld, theils in Naturalien verabreicht und aus den Einnahmen des Armen-Vermögens (wo ein solches besteht), aus den Armenabgaben für öffentliche Lustbarkeiten, aus einigen anderen zufälligen Einnahmen und, wenn erforderlich, aus Zuschüssen der Communalkassen bestritten. Zu diesen Unterstützungen kommen als fernere Armenpflege-Kosten die Ausgaben für die Unterbringung der armen Irren, der armen verlassenen Kinder und der armen Waisenkinder. In Gemeinden, wo kein Armen-Vermögen existirt, sind die Zuschüsse aus den Communalkassen oft nicht unerheblich. Im Jahre 1861 betrugen diese Zuschüsse aus allen Gemeinden des Kreises zusammengerechnet 1609 Thlr. Die Ausgaben sämmtlicher Armenkassen beliefen sich in demselben Jahre auf 7959 Thlr. Die Zahl der hieraus dauernd unterstützten Personen war 3732, also ungefähr 10% der Bevölkerung des Kreises.

In Heinsberg wie in Wassenberg befinden sich Armenhäuser. Dieselben sind aus Armenfonds errichtet und dienen zunächst dazu, alten bedürftigen Personen ein Unterkommen zu bieten. In dem Armenhaus zu Heinsberg, welches vor einigen Jahren neu gebaut und seit Kurzem der Leitung der barmherzigen Schwestern aus dem Orden des h. Carolus Borromäus übergeben worden ist, sind außer den alten Leuten, deren sich Ende 1861 acht dort befanden, auch die armen Waisenkinder untergebracht.

Für die Armenkrankenpflege sorgt jeder Armenverband durch Bestellung und Besoldung eines Armenarztes, deren im hiesigen Kreise 5 fungiren.

Armenschulen haben wir nicht. Die Kinder der Armen besuchen die gewöhnlichen Ortsschulen und sind vom Zahlen des Schulgeldes befreit.


16. Polizei und Gefängnißwesen.

Jede Gemeinde für sich bildet einen Polizei-Verwaltungsbezirk. Die Gemeindebehörde übt die Polizei aus und bedient sich des Polizeidieners als Organ. In größeren Gemeinden ist neben dem Polizeidiener noch ein Feldhüter angestellt, der gleichfalls polizeiliche Funktionen auszuüben hat; in kleineren Gemeinden fallen die beiden Offizien zusammen. Für den Gensd’armeriedienst ist der Kreis in drei Patrouillen-Bezirke eingetheilt. Drei Gensd’armen sind in Heinsberg, einer ist in Wassenberg und einer in Hoengen stationirt. Polizeiliche Vergehen werden durch den Friedensrichter als Polizeirichter abgeurtheilt.

Zur Inhaftirung der Polizeisträflinge und der von den Bürgermeistern wegen Schulversäumnisse mit Gefängniß Bestraften besteht ein Arrestlokal in Heinsberg. Daselbst waren:

Im Jahre 1859       192 Sträflinge;
1860 170
1861 173

Die Kosten dieses Arrestlokals beliefen sich

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Wilhelm Leopold Janßen: Statistik des Kreises Heinsberg. Heinsberg o. J., Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistik_des_Kreises_Heinsberg.pdf/25&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
im Jahre 1859:
a)
an Besoldung
049 Thlr. 14 Sgr. 05 Pfg.
b)
an baulicher Unterhaltung
019 28 02
c)
an Verpflegung
242 03 04
im Jahre 1860:
a)
an Besoldung
049 14 05
b)
an baulicher Unterhaltung
004 19
c)
an Verpflegung
185 04 09