in den Broschüren und Briefen, die an mich gerichtet sind, nichts entdeckt, was mich veranlassen könnte, mein Urtheil auch nur zu beschränken. Vielmehr ist mir in der Schrift jenes obenerwähnten Studenten eine geradezu lächerliche Ueberhebung entgegengetreten, die gewiß um so bezeichnender ist, als der junge Schriftsteller nur wieder sagt, was er von seinen Lehrern hat sagen hören. Er schreibt:
„Ja, ein Religionsgesetz ist für das ganze Judenthum, alle jüdische Herzen durchgeistigt ein Sehnen, alle jüdische Geister beseelt ein Gedanke, alle jüdische Seelen verknüpft ein Ziel: die menschenmögliche Vollkommenheit, die wahre Aufklärung, die innige Menschenliebe, den ungetrübten, ungestörten, beglückenden Frieden in und zwischen sich, sowie zwischen seinen Nebenmenschen zu erringen und endlich zu erreichen …
Also ganz Israel, auf dem ganzen großen Erdenrunde weilend, hat ein Religionsgesetz, ein gleich gesinntes Herz, einen gleich beseelten Geist, eine gleich heilige Seele! Nicht zerrissen, nicht zertheilt, nicht erstarrt wie Ew. Hochw. verläumderisch und vorurtheilsvoll es ausposaunen.“
Und wie sehr nun diese Anschauung auf die jüdische Vorstellung von der Handarbeit einwirkt, zeigt die folgende Stelle aus derselben Feder:
Adolf Stoecker: Das moderne Judenthum in Deutschland. Wiegandt und Grieben, Berlin 1880, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Stoecker_Zwei_Reden.djvu/35&oldid=- (Version vom 18.8.2016)