Seite:Superioris Saxoniae (Merian) 024.jpg

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Sprichwort: Meißner Gleißner. Sonsten aber sind sie etwas fürwitzig / vnd fast kriegisch / oder zänckisch; Also mit vielen Rechtshändeln beladen. Ihre Spraach ist sehr gut. Vnd haben vor Zeiten die Hermunduri, der jetzigen Schwaben Vor-Eltern / den grösten theil von Meissen innen gehabt / vnnd die Semnones, so auch Schwaben gewesen / an der Elb / vmb Dreßden / gegen der Laußnitz / vnnd Böheimb / zu Nachbarn gehabt. Mit der Zeit sind auch Wenden in diese Landtsart kommen / welche die alte Teutsche Inwohner gedruckt / vnd beschwert / biß ihnen Keyser Heinrich der Erste zu Hülff kommen / welcher die Statt Meissen erbawet / vnd vmbs Jahr 930. ein Marggraffschafft wider die Böhmen / Poln / vnd andere Wenden / angerichtet; welche folgents deß letzten Königs / vnnd ersten Hertzogs in Sachsen / Witekinds deß Grossen / Nachkömlinge / von vnderschiedlichen Linien / biß auff diese Zeit regiert haben. Vnd seyn die vberbliebene Teutsche / neben andern / so Er / vnd die folgende Keyser ins Land gebracht / der besagten Vn-Teutschen Wenden Meister worden / vnnd haben sie auß dem Lande gejagt. Vnd da zu deß gemelten Keyser Heinrichs Zeiten das Lande Dalemincia, Lumacia, Lomatia, Sirbia vnnd Sorbia, nach den vnterschiedlichen Wenden / geheissen; so wurde es folgends / nach gedachter Newen Statt / oder aber dem Wässerlein Meissen / welches bey selbiger Statt in die Elbe fält / vnnd der Statt den Namen gibt / Meissen genant. Wie dieses weyland Edle / vnnd schöne Land / durch den jetzigen Teutschen Krieg / verwüstet / vnd verderbt / vnd schier gantz vmbgekehrt worden / das ist nach längs / vnd nicht ohne grosses mitleiden / vnnd betrübnuß / in dem Tractätlein / dessen Titul: Clag vnd Seufftzen deß betrübten / bedrängten / vnnd verderbten Landes zu Meissen / im Jahr 1643. in 4. gedruckt / zu lesen. Von dem Voigtland / (so man heutigs Tags auch / wie oben gemeldt / zu Meissen rechnet / vnd welches dem Herren Churfürsten zu Sachsen mehrertheils ausser was Marggräffisch Culmbachisch / vnd Reussisch / etc. gehörig ist; vnnd etwan zum theil auch vor Zeiten Meranien / wie oben gesagt / geheissen hat / vnd dessen Gräntzen gegen Suiden vnnd Oosten sonsten ins gemein das Böhmisch Gebürg; gegen Nord-Osten Meissen / vnd gegen Nord-West Thüringen / gesetzt werden / vnd welches auch zum theil gegen dem Nordgöw / vnnd die Obere Pfaltz / gelegen ist /) besiehe ingleichem obgedachte Continuation deß Itinerarij Germaniae fol. 61. seq. vnd das Itinerarium selbsten fol. III.

IV. Laußnitz / ein Marggraffschafft / so in die Ober- vnd Vndere getheilet wird / vnnd der Zeit auch dem Herren Churfürsten zu Sachsen (ausser etlicher Orth / so der Herr Churfürst zu Brandeburg in Nider-Laußnitz hat) gehörig ist. Dann im Jahr Christi 1620. waren diese Marggraffthümer mit in der Böhmischen Confoederation / deßwegen der Römische Keyser / Ferdinand der Ander / etc. dem Churfürsten zu Sachsen / Herren Johann Geörgen / etc. Commission auffgetragen / selbige widerumb zum Gehorsamb zu bringen / welcher auch die Execution verrichtet / die Länder wider in Keyserlich / vnnd Königlich Böhmische devotion gebracht / vnd solche hernach / vor die auffgewendte Kriegs-Vnkosten in Schlesien / zum Vnderpfand behalten / biß An. 1635. der Keyser / vnnd König in Böheimb / ihme dieselben / vermög deß Pragerischen Friedenschlusses / erblich geben. Vnd hat Ihre Churfürstliche Durchleucht. dero in Ober-Laußnitz den 28. Septembris Anno 1637. vnd den 8. Octobris selbigen Jahrs / auch in Nider-Laußnitz / huldigen lassen. Von den Regenten dieser beyder Länder vor alters / ehe sie meistentheils an die Cron Böheimb kommen / wie sie folgends vnder den Böhmischen Königen / biß sie / wie jetztgemelt / an Chur Sachsen gelangt / regiert worden / vnd dergleichen / siehe das Itinerarium Germaniae fol. 503. seq. sonderlich aber desselbigen Continuation fol. 305. seq. Item vnden die Beschreibung Bautzen; vnd von dem Nahmen auch obernanten Nehel / in Exegesi Lusatiae, p. 276. seqq. vnnd hat auch Dresserus, in

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_024.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)