Seite:Superioris Saxoniae (Merian) 038.jpg

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seinen Brüdern / Philips / vnnd Bruno / halten noch Bernstedt / Frideburg / Rotenburg: Graff Hans George / vnd Graff Friederichs Christophs Erben / das Hauß / vnnd Thal Manßfeld; … Arnstein / das Ampt Leimbach / vnd Closter-Güter / Hedersleben / Weimelburg / Holtz Zell / ohne was sie am Vnter-Ampt Eißleben noch haben. Graff Davids Wittibe hat noch in besitz / das Hauß / vnd halbe Ampt Schrapelau. Das Land hat guten Ackerbaw / vnd ziemblichen Weinwachs / viel Holtzungen / vnnd Fischereyen / außbündige Bergwercke / darüber die Lehen Chur-Sachsen gehörig. Die Graff- vnnd Herrschafften liegen zwar noch im Ober-Sächsischen Creyse; sind aber mehrertheils Magdeburgische Lehen. Biß hieher Nehel. Dabey zu erinnern / daß Seeburg / sampt seinem Ampt / beym süssen See / vnd nicht weit vom gesaltzenen See: Wippra an dem Wasser gleiches Nahmens / vnnd in der Graffschafft Wippra: Erdeborn beym gesaltznen See: Schrapelau / vnd zugehörige Herrschafft / bey der Herrschafft Querfurt: Polleben bey Volckstett: Sittichenbach / das Closter / nicht weit von Osterhausen: Rotenburg nicht weit von Manßfeld: vnd Leimbach nahend Manßfeld / an der Wippra / ligen. Bornstedt ist ein besondere Herrschafft wie auch Frideberg / oder Friedeburg / bey der Sala / vnderhalb dem Stättlein / vnd Stifft Wettin / wie es Adelarius Erichius, in seiner Thüringischen Tafel zeichnet / ein freye Herrschafft ist. Deß Ampts Arnstein Innhaber war im Jahr 1642. Herr Leonhard Schwendendörffer / der Jünger / auff Meuselwitz / Taucha / vnd Gonnewitz / Chur-Sächsischer Rath / Burgermeister / vnnd deß Churf. Sächsischen Schöppenstuhls Assessor zu Leipzig. So hat man den 2. Martij Anno 1645. berichtet / daß Herr Christian Friederich Graff von Manßfeld / die Statt Eißleben halb / vnnd zween theil an Manßfeld habe / dessen Herr Vatter / Graff Friderich Christoff gewesen: Schrapelau aber besitze selbiger Zeit Herr Hanß Georg Graff von Manßfeld.

VII. Von den Andern Hartz Graven / sind noch vbrig die Graven von Stolberg / etc. Die von Hohenstein / wie auch die von Regenstein / seyn abgestorben: vnnd werden die Graven von Schwartzenburg / jetzt vnder die Hartzgraven gesetzt. Siehe / was von Stolberg / vnd Hohen- oder Honstein / vnden / vnnd von den Herren Graven von Schwartzenburg / oben bey Thüringen einkommen ist: von Regenstein / wird in dem Theil vom Nider-Sächsischen Creysse Meldung gethan.


Auff diese General Lands-Beschreibung / folgen nun die bekandiste Orth im Chur-Sachsen / vnd dem Burggraffthumb Magdeburg / in Thüringen / Meissen / Voigtland / Laußnitz / den Bistümern Meissen / Merseburg / Zeitz / vnd Naumburg; den Stifftern Quedlinburg / Gerenrode / Waltenried / vnd Salfeld; im Fürstenthumb Anhalt / den Graff- vnd Herrschafften / Schwartzenburg / Manßfeld / Stolberg / Barby / Hohnstein / Gleichen / Beuchlingen / Plauen / Schönburg / Tautenberg / Wildenfels / etc. Darzu auch die Stätte Mülhausen / Nordhausen (die sonsten zu dem Nider-Sächsischen Creysse gezogen werden /) vnnd Erfurt / kommen; weilen sie alle 3. in Thüringen gelegen / vnnd vnder Chur- vnd Fürstlichem Sächsischen Schutze sich befinden.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_038.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)