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Seite:Swift-Maehrgen von der Tonne-1758.djvu/121

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andern Brüder würden sich dessen ja wol erinnern. Zwar wollte die Mode haben, daß sie diesfalls etwas mehr an die Sache thäten als in dem Testament ausgedrükt stühnde: Allein sie hätten, als die einzigen und völligen Erben ihres Vaters die Macht, zum allgemeinen Besten einige Clauseln beyzufügen, wenn sie gleich nicht totidem verbis in dem Testament zu finden wären; anders wurde man vielen ungereimten Folgerungen Plaz geben müssen. Dieser Bescheid ward für Canonisch angenommen, und also kamen sie den folgenden Sonntag mit Nesteln ganz überdeket in die Kirche.

Nunmehro ward der öfters gemeldete Bruder für den gelehrtesten Mann in dergleichen Sachen gehalten, und der die beste Anleitung in diesem Studio zu geben wußte. Daher er als seine Sachen etwas zurük giengen, so glüklich war, daß ein gewisser [1] Lord ihn in sein Haus aufnahm, seine Kinder zu unterrichten. Eine Weile darauf starb der Lord, und die lange Praxis welche dieser Bruder in Ansehung des väterlichen Testaments hatte, machete ihn geschikt genung, des verstorbenen Haus durch einen unterschobenen Abtrettungs-Vergliech an sich und seine Erben zu bringen. Er nahm auch wirklich Besiz davon, jagte die jungen Herren aus, und nahm an ihrer statt seine Brüder zu sich.



  1. Die römischen Kayser, welche die Päpste in Schuz nahmen, und besonders Constantin der Grosse von welchem die Päpste vorgeben, eine Donation von St. Peters Patrimonio erhalten zu haben. Sie sezten sich in der Kayserlichen Hauptstadt vest, und richteten daselbst ihr eigenes Reich auf.
Empfohlene Zitierweise:
Jonathan Swift, übersetzt von Johann Heinrich Waser: Mährgen von der Tonne. [recte: Orell in Zürich], Hamburg und Leipzig 1758, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Swift-Maehrgen_von_der_Tonne-1758.djvu/121&oldid=- (Version vom 1.8.2018)