Seite:Swift-Tuchhändlerbriefe-Satyrische und ernsthafte Schriften 1-1756.pdf/117

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die Proclamation, daß der Verfasser aufgesucht, und gerichtlich belanget werden soll, unterschrieben haben; und deswegen haben (wie bekannt) Se. Gnaden der Lord Erzbischof zu Dublin, ein Herr, der wegen seiner Frömmigkeit, grossen Einsichten, und Liebe zum Vaterland so berühmt ist, sich schlechterdings gewegert, die Schrift oder den Verfasser zuverurtheilen.

VI. Endlich hat man zubedenken, was für Folgen es für einen armen unschuldigen Mann, ich meine den Buchdruker, haben würde, wenn die Bill solte angenommen werden. Ein Jurist kann Redensarten herausklauben, und strafwürdig vorstellen, wo sonst niemand etwas dergleichen finden kann. Mit was Recht aber kann man wol sezen, daß ein unwissender Buchdruker, ein solcher Kritiker sey? Er sah, daß der Verfasser eine gute Absicht hätte, und daß die ganze Nation sie billigte; er zog Freunde zu Rathe, welche ihm sagten, die Schrift wäre ganz unschuldig, und so fand er sie auch selbst: Sie ward ihm in einer unbekannten Handschrift, doch in eben derselben, in welcher er die drei erstern erhalten hatte, zugesendet. Er und sein Weib erboten sich, eidlich auszusagen, daß sie den Verfasser nicht kennen; daher es sehr hart scheinen will (um nichts mehrers zusagen) eine Bill anzunehmen, dadurch ein unschuldiger ins Unglük gebracht werden möchte; denn es wird wol unmöglich seyn, den Verfasser zuentdeken, wenn er sich nicht selbst freiwillig angiebt: Obschon mich wundert, daß er seinen Nammen immer verhelet hat. Doch ich denke, was

Empfohlene Zitierweise:
Jonathan Swift, übersetzt von Johann Heinrich Waser: Briefe des Tuchhändlers. [s.n.], Hamburg und Leipzig 1756, Seite 411. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Swift-Tuchh%C3%A4ndlerbriefe-Satyrische_und_ernsthafte_Schriften_1-1756.pdf/117&oldid=- (Version vom 1.8.2018)