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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica

Holtz Vertrieb in 1. 2. Jahren und drüber ziemlich Geld heben kan; Allein wenn die Holtz und Waldung ruinirt / so bleiben auch die Einkünffte auff unendliche Jahre hinaus zurücke / und das Cammer-Wesen wird dadurch gäntzlich erschöpffet / daß also unter gleichen scheinbaren Profit ein unersetzlicher Schade liegt.

Wannenhero die Besitzer derer Höltzer / und andere Einwohner sich selber darauf anzuführen haben / daß man mit dem Holtz pfleglich um gehe / und alle unnütze Verschwendung und Verderbung desselben / so viel müglich verhüte.

Das Wort pfleglich / ist ein uhralter Holtz-Terminus in hiesigen Landen / gebräuchlich / und wird nicht allein dadurch verstanden / daß man mit dem schlagbaren Holtz wohl / nützlich / und sparsam / als ein Pfleg-Vater umgehe / sondern auch daß man den Wiederwachs gebräuchlich / gewöhnlich und Holtz-gerecht-mäßig befördern solle / wie denn unsere Vorfahren / und jetzige annoch alt-Teutsche / einem Holtz-Verständigen / nur einen Holtz-Gerechten genennet / und diesen Beynahmen für ein sonderl. Lob geachtet.

Dann wenn nicht diese Praecaution, und alle ersinliche Mittel angewendet werden / daß eine Gleichheit zwischen dem An- und Zuwachs / und zwischen dem Abtrieb derer Höltzer erfolget / so ists ohne Zweiffel bey dieser Wirthschafft schon gefehlet / und muß in Gegentheil der Mangel entstehen; jedoch ist auch wahr / in continuo & in aequali usu sylva non servanda est, oder / man muß die Holtzung nicht eben so gebrauchen / damit man alle Tage einen gleichmäßigen[WS 1] Nutzen daraus heben könne.

§. 14. Zu mehrer Erläuterung wollen wir die Worte des Herrn von Seckendorff / hierauf einführen / welcher auch unterandern in seinen Teutschen Fürsten Stat p. 424. sich also vernehmen läßet: Demnach durch den Holtz-Vertrieb / durch die ordentliche Nothdurfft die Fürstl. Hoffstadt / Diener deputat, Gnaden-Holtz / so Armen abgebranten / oder sonst verderbten Leuten gereichet wird / ingleichen durch die freyen Holtzungen / deren auf vielen Wäldern / von Alters her / viel Gemeinden / zum Bauen und Brennen berechtiget sind ein grosser Bezirck und Vorrath an Holtz mit der Zeit abgetrieben und verödet werden kan; auch ein rechter starcker Baum / Eichen oder Tanne / in 100. Jahren seinen rechten Wachsthum kaum erreichet / mancher Ort sich gar nicht wieder bestöcket / das Buschholtz auch nach Fruchtbarkeit des Ortes 10. 15. 20. Jahr zu seiner Aufwachsung haben muß: (conf. Gail l. 2. obs. 67. n. 8. Dn. Struv. Synt. feud. c. 6. aph. 11. n. 2.)

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: gleichmäß gen
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Hans Carl von Carlowitz: Sylvicultura oeconomica. Johann Friedrich Braun, Leipzig 1713, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sylvicultura_oeconomica.pdf/103&oldid=- (Version vom 12.12.2020)