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Es heißt: jeder Stand des Reichs soll gutwillig und beflissen seyn, eine dem Reiche drohende Gefahr, auch für sich selbst seines besten Verhaltens und Vermögens, vor dem, ehe die Sachen zu thätiger Beschädigung gelangen, abzuwenden; nach welcher jederzeit nach Gelegenheit der Sachen und Nothdurft, ein jeder sich dermaßen freundlich und mitleidentlich gegen den andern erweisen soll, wie ein jeder vermöge der natürlichen Völker- und gemeinen Rechte des heiligen Reichs-Landfrieden, Constitution, Ordnungen und Satzungen, auch christlichen brüderlichen Liebe zu thun schuldig und verbunden ist.

So also hat der König von Preußen auch den klarsten Buchstaben des Gesetzes erfüllet.

Daß die drohende Gefahr, wirklich da gewesen sey, wird itzt wohl niemand mehr bezweifeln – es ist aus dem Zeugniß der Gegner erwiesen, daß ein Bündniß zwischen den Brabantern und Lüttichern (welches in der Folge wegen der ganz entgegengesetzten Staats-Grundsätze, die die Belgier annahmen, zu Lüttichs Ehre und Glück nicht zu Stande kam) im Werke war – und die große Frage, worauf beinahe alles ankommt, ob, wie der Fürst Bischof und seine Anhänger behaupten, 11/12 seiner Unterthanen für ihn gewesen seyn, oder ob, wie der König von Preußen behauptete, es sich grade umgekehrt verhalten,

Empfohlene Zitierweise:
anonym: Ueber die Lütticher Revolution. In: Braunschweigisches Journal, 3. Band, S. 81–102. Verlag der Schulbuchhandlung, Braunschweig 1790, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_L%C3%BCtticher_Revolution.pdf/21&oldid=- (Version vom 5.3.2017)