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Nächstenliebe faßten die Gutsherren den Entschluß, ihre Leibeigenen frei zu lassen. Unser Herr General-Gouverneur, der gern das Gute und das Glück des Volkes befördert, stellte den Entschluß unserm väterlichen Landesherrn vor, der mit Freuden die Erlaubniß gab, einen so guten Vorsatz auszuführen.

Alle die Sorge, welche die Gutsherrschaft bisher gern übernahm, indem sie die Kranken heilte, die Leidenden tröstete und die Schmerzen linderte, den Hülfsbedürftigen unterstützte, den Unwissenden durch Anlegung guter Schulen zu belehren suchte, durch Strafen und Ermahnungen den Bösen und Fehlenden auf den Weg des Guten zurück zu führen, und durch zweckmäßige gesetzliche Anordnungen ihr Glück zu befördern suchte; alles dieses kann auch in Zukunft statt finden, wenn Alle bereits frei sind, wenn nur der bisherige Leibeigene nicht den unglücklichen Wahn hat, er sey nun von seinem Herrn, und überhaupt von allen Gutsherren gänzlich losgerissen, und daß keiner den andern mehr etwas angehe. Der

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Reinhold Georg von Rennenkampff: Ueber die bevorstehende Freiheit der Ehsten und Letten. J. C. Schünmann, Dorpat 1820, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_bevorstehende_Freiheit_der_Ehsten_und_Letten.pdf/26&oldid=- (Version vom 1.8.2018)