Seite:Ulmische Zustände 33.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Die Grundlage für die Besteurung der Häuser und Güter bildete der Kaufs- oder Uebergabspreis derselben, und von diesem Preise wurden – in der Stadt ganz, auf dem Lande zur Hälfte – die Schulden abgezogen, welche auf Häusern und Gütern gerichtlich versichert waren; nur der übrig bleibende Werth fiel in die Steuer, welche vom Hundert 15 kr., somit auf die gewöhnlichen 3 Steuern jährlich 45 kr. betragen hat: wer demnach seinen Grundbesitz wohlfeil übernommen hatte, wer viel darauf schuldig geblieben war, ging fast steuerfrei aus.

Die Gewerbesteuer war der Gewissenhaftigkeit der Bürger anheimgestellt; sie hatten von Zeit zu Zeit vor dem Steueramte mit einem Eide zu bekräftigen, wie groß das Capital sey, mit dem sie ihr Gewerbe treiben; nach dieser eidlichen Angabe wurde die Gewerbesteuer berechnet, und zwar auf das Hundert 30 kr., somit auf jährliche 3 Steuern, zu 1 fl. 30 kr. So lange aufopfernde Liebe zum Vaterlande, und fromme Scheu vor göttlicher Bestrafung des Meineids die Gemüther erfüllte, mochte diese Selbstbesteuerung genügen, nicht aber wenn Selbstsucht und Unglauben in die bürgerliche Gesellschaft eindrangen.

So viel ist gewiß, daß nach und nach immer weniger an Steuern eingieng, die Ausgaben dagegen sich vermehrten.

Eine der bedeutendsten war die Verzinsung der Staatsschuld von beiläufig 4 Millionen; da die Meinung verbreitet ist, als ob diese Schuld durch unordentliche Verwaltung entstanden sey, so bedarf es dießfalls einer geschichtlichen Berichtigung.


§. 28.

Nach der Wormser Matrikel vom Jahre 1521 hatte der ganze schwäbische Kreis auf Eine Reichssteuer – einen s. g. Römermonat – 13391 fl. 20 kr. zu zahlen, und an dieser Steuer wurden der Reichsstadt Ulm mit ihrem Gebiete 900 fl. zugeschieden, als Ablösungssumme für 25 Mann zu Pferd und 50 Mann zu Fuß, welche sie zur Reichsarmee zu stellen gehabt hätte.

Die Reichsstadt hat aber zu dieser Quote ihre Zustimmung niemals gegeben; und als nun vollends während des dreißigjährigen und der darauf folgenden französischen Kriege, der genannte Steuerbetreff von 900 fl. nicht nur Einmal, sondern Hundert und mehrere Male in einem Jahre eingezahlt werden

Empfohlene Zitierweise:
Christoph Leonhard Wolbach: Ulmische Zustände. Ernst Nübling, Ulm 1846, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ulmische_Zust%C3%A4nde_33.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)