Seite:Untersuchungsprotokoll Schülerstreit Pädagogium Marburg.pdf/2

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V. Daß der arme Schüler hätte wollen zurück
springen, wäre auf die knie gefallen, sobald
aber wieder aufgestanden sich ferner zu wehren.
VI. Daß ihm darauft Rudolph1) etliche Schläge mit
einem Stecken gegeben.
VII. Daß Breuning2)dem armen Schüler mit einem
kleinen Stöcklein auf den rücken geschlagen,
welches sobald zerbrochen.
Aussagen des Reidts
I. Daß der Stock den anfang des streits gemacht
und were so passired wie im vorige gemeldet.
II. Gestehet auch selbst daß er den armen Schüler
geschlagen, wie Num 3&4 referieret.
Aussagen des Rudolphs.
I. Rudolphs aussage komt mit der vorigen überein.
II. Bekennet er, daß er dem armen Schüler, mit
mit einem Stecken so etwan fingersdicke gewesen
wäre, etliche Schläge Hätte auf den rücken
gegeben.
IV. Daß der arme Schüler das Haupt mit Hut
hätte bedeckt gehabt.
Aussagen Breunings.
I. Er gestehet, daß er dem armen Schüler mit
einem kleinen stöcklein nur einen schlag
gegeben.
Insgemein.3)
Sagen sie sämtlich aus, daß der arme Schüler mit
anderen gewehret und auf sie zu-
geschlagen.
NB.a. 4) daß der jüngere5)Stock gesagt, sein Vatter hätte ihn
geheißen den armen Schüler zu schlagen.
Hoc supplementum protocolli praeceptorum clathorum lit. a.6)
NB.b Weilen Stock absens gewesen, oder auch nicht
kommen,wann wir ihn zu uns gefordert, haben
wir ihn nicht examinieren7)können.
NB.c Ingleichen, daß der arme Schüler noch etliche
tage nach der Action seye mit herum gegan-
gen undt gesungen.
               supplementum8)
Additamentum9) der ferneren aussagen
einiger Schüler von vorgegangener Action.
Aussagen Seligs und Reids ad Num III.
&IV.
I. Daß der arme Schüler angefangen den Reidt
auf den Kopf zu schlagen ob er10)ihm gleich
keine ursach dazugegeben. Undt Hierauff
hätte er sich gewehret, und ihn zweymahl
mit einem Stecken uber das Haupt, so doch mit
einem Hut bedeckt gewesen, gegeschlagen.

1 Ein Schüler namens Sebastianus Rudolph Marburgensis Hassus.
2 Ein nicht näher identifizierbarer Schüler.
3 Allgemein/Insgesamt
4 Nota bene, lat. wohlgemerkt bzw. Vermerk
5 Nachträglich als Überschreibung eingefügt.
6 lat., wörtliche Ergänzung des Protokolls durch den Karzervorsteher.
7 befragen.
8 lat., Ergänzung/Anhang.
9 lat., Ergänzung.
10 obwohl.