Seite:Urkunden und Akten aus dem Archiv der Klarissen zu Neuss.djvu/13

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Ackerland aus einem Mannlehen in ein freies Eigentum. 1304 feria secunda post dominicam, qua cantatur Laetare Jherusalem.

Or. Pg. Latein. Siegel des Grafen. (Reitersiegel) und der Gräfin.

26.

1305 April 4.

Die Schöffen von Jüchen bekunden, dass Reinhard, der Sohn Reinhards genannt Hunekin von Molenark, Ritter, seine Frau Odilia und seine Kinder, Reinhard, Rabodo, Bertradis Nonne zu Wenau. Elisabeth Nonne zu Burtscheid, Aleidis, Odilia und Katharina, der Abtissin und dem Konvent zur h. Klara ihren Hof Busche im Bezirk von Jüchen mit 3 Mansen und 11 Morgen Ackerland, die bisher ein Mannlehn des Grafen von Jülich waren, jetzt aber vom Grafen Gerhard zu einem freien Eigentum gemacht sind, verkauft und in die Hand des Klostervertreters Hermann Hausmann übertragen haben und für Erfüllung der Kaufbedingungen Jahr und Tag Gewere leisten. 1304 in dominica, qua cantatur Judica.

Or. Pg. mit dem Schöffensiegel.

27.

1305 Mai 31.

Almarus, Schultheiss, Heinrich de Flore, Hermann Preys, Otto „de domo“, Jakob von Reide, Konrad Truwe, Lambert de Flore, Siebert Preys, Jakob Clinkart, Johann von Kothusen und Johann Lols, Schöffen zu Neuss, bekunden, dass Peter Malemort, seine Frau Bela und ihre Söhne Johann und Hermann vor ihnen zwischen den vier Bänken des weltlichen Gerichts zu Neuss (inter quatuor bancos iudiciales seculares Nussienses) erschienen seien und erklärt haben, gegen 37 Mark 6 Schillinge, die ihnen von der Abtissin und dem Konvent zur h. Klara gezahlt worden, auf ihr Recht am Buscherhof und Zubehör zu verzichten und, wenn sie diesen Vertrag später etwa anfechten werden, 1000 Mark Strafe zahlen zu wollen. 1305 feria secunda post festum Penthecostes.

Or. Pg. Latein. 11 Siegel.

28.

1305 Juli 15.

Adolf Rover bekennt, dass der Schöffe Hermann Preys und der Ratsmann Hermann von Kothusen der jüngere ihm zu Gunsten des Peter von Kothusen genannt Malemort 37 Mark 6 Schillinge, die dieser von der Abtissin und dem Konvent zur h. Klara wegen des Buscherhofes erhalten sollte, gezahlt haben. 1305 in die divisionis apostolorum.

Or. Pg. Latein. Siegel des A. Rover und der Schöffen Sibert Preys und Joh. v. Kothusen.