Seite:Urkunden und Akten aus dem Archiv der Klarissen zu Neuss.djvu/65

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zur h. Klara in Neuss, Agnes vom Berge genannt Trips, gegen 30 Joachimsthaler eine Jahrrente von 1 ½ Joachimsthaler verschreiben und dafür 2 Morgen Land bei Hackhausen im Dingmal Jüchen verpfänden. 1561 zo sent Remeismissen.

Or. Pg. Deutsch. Siegel des Vogts und der Schöffen.

202.

1562 Mai 27.

Jakob Lappertz, Vogt zu Grevenbroich, und die Schöffen zu Neukirchen bekennen, dass der Gerichtsbote Reinart der Abtissin Agnes vom Berge genannt Trips für 75 Joachimsthaler eine Jahrrente von 3 ½ Thaler verschreibt. 1562 uf des h. Sacraments avent.

Abschr. Pp.

203.

1564 Dezember 13.

Vor Heinrich Kremer und Peter Ebels, Schöffen zu Neuss, bekennen die Abtissin Agnes vom Berge genannt Trips, die Priorin Agnes Garthof und die Schreiberin Margaret Alers, dass sie dem Johann Pelser gestatten, die auf seinem Hause in der Klarengasse haftende Rente von 1 Thaler mit 20 Th. abzulösen. 1564 gudestag den 13. Decembris.

Absohr. Pp. Beglaubigt durch den Notar Engelbert von Köln.

204.

1572 Januar 25.

Konrad Baus zu Giesenkirchen verschreibt der Abtissin Sophia von Reifferscheid und dem Klarenkonvent zu Neuss gegen 30 Thaler (zu 52 köln. Weisspf.) eine Jahrrente von 7 ort (1 ¾) Thaler und verpfändet dafür 1 Morgen Ackerland auf dem Merkamp im Dingmal Giesenkirchen. Geben am tage conversionis divi Pauli apost. anno 1572.

Or. Pg. Deutsch. Siegel der Schöffen von Giesenkirchen.

205.

1573 Mai 28.

Adam im Underbroich und Gerhard von Lach, Schöffen zu Neuss, bekunden, dass Peter Schmit genannt Kloffiser dem Johann Kreivel und seiner Frau Christine einen Hausplatz an der Oberstrasse verkauft habe mit der Verpflichtung, an Johann Kannegiesser 1 Gulden, an den Katharinen-Altar in der Liebfrauenkirche 11 Mark und an den Klarenkonvent 4 Weisspfennige Jahrrente zu zahlen. 1573 am donnerstag den 28. Mai.

Or. Pg. Deutsch. Siegel abgefallen.

206.

1574 November 30.

Goswin Tielen, Prior, und sämtliche Konventualen des Kreuzbrüder-Klosters zu Wickrath, bekennen, dass sie mit Zustimmung des