Seite:Urkunden und Akten aus dem Archiv der Klarissen zu Neuss.djvu/69

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Vorhof und den Bongart eintrat, von dem Notar etwas Gras und verdorrtes Laub entgegennahm, auch einiges Holz vom Wege aufhob und hinter sich legte.

Or. Pp. mit der Unterschrift des Vogts.

220.

1608 November 30.

Werner von Dülken, Vogt, Johann an der Mühle, Heinrich Birkhan, Schöffen zu Korschenbroich, bekunden, dass Johann Huppertz und seine Frau Bela den Klarissen zu Neuss für ein Darlehn von 200 Th. eine Jahrrente von 12 Th. verschreiben und 2 Morgen Bruch und 3 Morgen Ackerland zu Pfand setzen. Uf tag Andreae ap. 1608.

Or. Pp. mit der Unterschrift des Vogts.

221.

1608 November 30.

Vor dem Vogt Werner von Dülken und den Schöffen zu Korschenbroich verschreibt Sueder Roitz und seine Frau Linchen der Klarissin Gertrud von der Arck, die ihnen von ihrem Spielgeld 150 Th. geliehen hat, jährlich 9 Th. Zinsen.

Or. Pp. mit der Unterschrift des Vogts.

222.

1609 November 6.

Die Abtissin Christine von Neukirchen gen. Nivenheim, die Priorin Johanna von Lövenich und die Klosterjungfern Sophia von Randerath und Gertrud von der Arck schliessen mit Wilhelm Spiller aus Wesel einen Vertrag, wonach dieser aus einem Hause an der Rheingasse jährlich eine Rente von 3 ½ Gulden zu 24 Weisspf. zahlen soll. Unterschrift Timotheus Heister und Wilhelm Nenninchoven, Notare.

Absohr. Pp.

223.

1613 September 11.

Der Abtissin Johanna von Lövenich, der Priorin Gertrud von der Arck und der Schreiberin Sophia von Randerath wird zu Gunsten des Klarenkonvents von den Kirchmeistern zu Neuss statt einer Rente von 60 Weisspf., die auf einem von ihnen verkauften Hause haftete, eine gleich hohe aus 2 andern Häusern verschrieben.

Abschr. Pp.

224.

1616 Mai 16.

Johann Horn genannt Goldschmidt, Vogt, Werner vom Berg und Georg Kellers, Schöffen zu Neuss, bekennen, dass Heinrich Mickenschreiber aus dem von ihm angekauften Hause zum kölnischen Dom an der Oberstrasse jährlich 9 Mark den Jesuiten zu Köln, 5 Mark