Johann Gottfried Pahl: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel | |
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beynahe voraussetzen darf, daß die Reitze zum Laster unüberwindlich seyn müssen, wenn das Geblüte und das Adelsgepräge nichts dagegen vermögen. Auch gebührt ihnen, jener Fehler unerachtet, noch immer dasselbe Maaß von Ehre und Achtung, als wenn sie die besten Menschen wären, weil sich ihre Ansprüche auf Ehre auf ihre äusserliche Würde gründen, und jeder um derselben willen verbunden ist, die innere wenigstens zu vermuthen, wenn es gleich an den Merkmalen derselben mangeln sollte. Ueberdieß tritt hier noch das Gesetz des Christenthums Vorzugsweise ein, das uns gebietet, von den Fehlern unsers Nächsten mit Nachsicht zu urtheilen, sie wo möglich zu entschuldigen, und wo das nicht angeht, den Mantel der Liebe über sie hinzuwerfen.
Unsre Jacobiner häufen Widersprüche auf Widersprüche, und geberden sich bey der
Johann Gottfried Pahl: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel. o. V., Waldangelloch und Leipzig 1797, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vernunft-_und_schriftmaessiges_Schutz-_Trutz-_und_Vertheidigungs-Libell.djvu/28&oldid=- (Version vom 1.8.2018)