Seite:Vernunft- und schriftmaessiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell.djvu/28

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

beynahe voraussetzen darf, daß die Reitze zum Laster unüberwindlich seyn müssen, wenn das Geblüte und das Adelsgepräge nichts dagegen vermögen. Auch gebührt ihnen, jener Fehler unerachtet, noch immer dasselbe Maaß von Ehre und Achtung, als wenn sie die besten Menschen wären, weil sich ihre Ansprüche auf Ehre auf ihre äusserliche Würde gründen, und jeder um derselben willen verbunden ist, die innere wenigstens zu vermuthen, wenn es gleich an den Merkmalen derselben mangeln sollte. Ueberdieß tritt hier noch das Gesetz des Christenthums Vorzugsweise ein, das uns gebietet, von den Fehlern unsers Nächsten mit Nachsicht zu urtheilen, sie wo möglich zu entschuldigen, und wo das nicht angeht, den Mantel der Liebe über sie hinzuwerfen.

Unsre Jacobiner häufen Widersprüche auf Widersprüche, und geberden sich bey der