Johann Gottfried Pahl: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel | |
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ihrem Bescheide zurücke ziehen, und der Adel würde zur Seite, triumphirend über den Sieg seiner guten Sache, in die Hände klatschen.
Dieser ist für jeden Fall gedekt; aber um deßwillen sollten doch seine Feinde ihrer gerechten Strafe nicht entgehen. Man bestraft den Mordbrenner, wenn gleich das Feuer, das er angelegt hat, wieder gelöscht worden ist. Denn der Animus, sagen die Gesetze, ist so verdammlich, als das Factum, und, sezt die Bibel hinzu, wer ein Weib nur ansiehet, ihr zu begehren, hat schon die Ehe mit ihr gebrochen! Deßhalb sollte unser Adel von Rechtswegen auf Satisfaction klagen, und da er selbst in allen unsern Collegien mitsizt und mitwürkt, so könnte ihm diese auch nicht fehlen. Die sämtlichen aufrührischen und verläumderischen Opuscula unsrer jakobinischen Autoren sollten
Johann Gottfried Pahl: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel. o. V., Waldangelloch und Leipzig 1797, Seite 45. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vernunft-_und_schriftmaessiges_Schutz-_Trutz-_und_Vertheidigungs-Libell.djvu/45&oldid=- (Version vom 1.8.2018)