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der nachherigen Ordensgebietiger.[1] Kniprode ertheilte auch der Stadt Danzig zum Andenken an den angelegten Ueberfall Keistuts, das Freiheitsrecht während des Dominikmarktes, daß den Fremden mit Fremden nur 3 Tage lang zu handeln, nachher aber nicht anders, als mit Bürgern der Stadt Commerz zu treiben frei stehen sollte. Er beschränkte dadurch selbst die Macht der Hochmeister, die sonst immer den Fremden auf eine bestimmte Zeit die Jahrmarktsfreiheit ertheilen konnten.

Der Handel, welcher damals aus dem Ordensgebiete durch Danziger Spediteur getrieben wurde, bestand hauptsächlich in der Kornausfuhr, die aber unter dem Hochmeister von Wallenrode, dem zweiten Nachfolger unseres Helden, erst recht beträchtlich wurde. Kniprode hatte zu viele Ursachen, als daß er in dem schweren Litthauischen Kriege die Ausfuhr des Getreides nach Frankreich, England und den Niederlanden befördern sollte. Wenn seine Speicher und Magazine nicht hinlänglich beschüttet waren, so verkaufte er kein Ordensgetreide in fremde Länder.

  1. Vergl. Gralath a. a. O. S. 90.