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Konferenz der Vereinten Nationen zur Aushandlung einer rechtsverbindlichen Übereinkunft zum Verbot von Kernwaffen mit dem Ziel ihrer vollständigen Beseitigung: Vertrag über das Verbot von Kernwaffen

Verteilung: Allgemein
7. Juli 2017

Deutsch
Original: Englisch

Generalversammlung


Konferenz der Vereinten Nationen zur Aushandlung einer rechtsverbindlichen Übereinkunft zum Verbot von Kernwaffen mit dem Ziel ihrer vollständigen Beseitigung
New York, 27.-31. März und 15. Juni-7. Juli 2017
Tagesordnungspunkt 9
Verhandlungen nach Ziffer 8 der Resolution 71/258 der Generalversammlung vom 23. Dezember 2016 über eine rechtsverbindliche Übereinkunft zum Verbot von Kernwaffen mit dem Ziel ihrer vollständigen Beseitigung


Vertrag über das Verbot von Kernwaffen

Die Vertragsstaaten dieses Vertrags,

entschlossen, zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen beizutragen,

tief besorgt über die katastrophalen humanitären Folgen eines jeden Einsatzes von Kernwaffen und in Anerkennung der sich daraus ableitenden Notwendigkeit, diese Waffen vollständig zu beseitigen, was nach wie vor der einzige Weg ist, der garantiert, dass Kernwaffen nie wieder und unter keinen Umständen eingesetzt werden,

eingedenk der vom Fortbestand von Kernwaffen ausgehenden Gefahren, einschließlich der Gefahr einer Kernwaffendetonation durch einen Unfall, eine Fehleinschätzung oder einen vorsätzlichen Akt, und betonend, dass diese Gefahren die Sicherheit der gesamten Menschheit betreffen und dass alle Staaten gemeinsam die Verantwortung dafür tragen, jeden Einsatz von Kernwaffen zu verhindern,

in der Erkenntnis, dass den katastrophalen Folgen von Kernwaffen nicht ausreichend begegnet werden kann, dass sie nicht an nationalen Grenzen haltmachen und gravierende Auswirkungen auf den Fortbestand der Menschheit, die Umwelt, die sozioökonomische Entwicklung, die Weltwirtschaft, die Ernährungssicherheit und die Gesundheit heutiger und künftiger Generationen haben und dass sie unverhältnismäßig stark Frauen und Mädchen treffen, darunter aufgrund der ionisierenden Strahlung,

in Anerkennung der ethischen Gebote für nukleare Abrüstung und der Dringlichkeit der Herbeiführung und Erhaltung einer kernwaffenfreien Welt, die ein globales öffentliches Gut höchsten Ranges ist und nationalen wie kollektiven Sicherheitsinteressen dient,

Empfohlene Zitierweise:
Konferenz der Vereinten Nationen zur Aushandlung einer rechtsverbindlichen Übereinkunft zum Verbot von Kernwaffen mit dem Ziel ihrer vollständigen Beseitigung: Vertrag über das Verbot von Kernwaffen. Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen, New York 2017, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vertrag_%C3%BCber_das_Verbot_von_Kernwaffen.pdf/1&oldid=- (Version vom 13.10.2023)