Seite:Von dem Aufenthalt und den Besitzungen der Grafen von Nassau in Franken.pdf/22

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

letztere ich in Ansehung Nürnbergs künftig insonderheit noch erweisen will. – Allein man müßte hiezu bessere Beweise auffinden, als die Köhlerischen sind. Ein Hauptargument desselben ist der Verkauf des Nassauischen Hofs im J. 1363 an Hertwig Volkamer, welches wegen Graf Johann von Nassau Burgermeister und Rath zu Nürnberg ersucht, dem Käufer diesen Hof zu überlassen, als der Stadt zu Nürnberg Recht und Gewohnheit ist, wie unten vorkommen wird. Hieraus folgt aber noch lange nicht, daß die Grafen von Nassau Nürnbergische Bürger gewesen. Sie wollten ihren Verkauf gerichtlich bestättigen lassen. Wo hätten sie dieß näher thun können als in Nürnberg? Wir haben noch vom Ende des XIII. Jahrhunderts her die Nürnbergischen Bürgerbücher, in welchen sich keine Spur von diesen Grafen findet, und doch kann nicht eher als ganz zu Ende des XIII. Jahrhunderts die Existenz der Grafen von Nassau in der Nürnbergischen Gegend erwiesen werden. Köhler sagt: In Reichsstädten habe niemand Häuser und bewegliche Güter besitzen können, ohne Bürger zu seyn. Hierauf hat schon der Nürnbergische Annalist Müllner[1]


  1. Ad a. 1292.