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und unter beyden fürstlichen häusern für gemeinschaftlich[1]

     § die universität etc.

erkläret worden,

     Lünig l. c. p. 900.

     Londorp l. c. tomo VI. p. 307.

      Du Mont l. c. tome VI. partie I. p. 243.

     Gastelius de statu publico Europae p. 747 cap. 22.[2]

     von Meiern tomo V. actorum pacis Westphalicae. p. 679.[3]


§. 8.

Hessen-Darmstadt erneuert 1650 die universität zu Giessen.      Jedoch hat diese gemeinschaft wegen vieler beschwerlichkeit nur bis ins jahr 1650 gedauert, angesehen herr landgraf George der II. zu Hessen-Darmstadt[4] in ersagtem jahre am 5ten mai eine besondere universität zu Giessen errichtet hat, und also aus der gemeinschaft deshalber getreten.

     Winckelmann l. c. p. 452.

     von Meiern tom. II. der Nürnbergischen friedenserecutionshandlungen in den beylagen zur vorrede p. 12.[5]

diesemnach Hessen-Cassel die alte universität zu Marburg allein bis hieher zuständig verblieben ist.[6]

  1. Bei Lünig beginnt der Friedens- und Einigungsvertrag, der eine erneute gemeinsame Führung der Universität festlegt, auf S. 899.
  2. Christian Gastel, Tractatus de statu publico Europae, S. 747, im Digitalisat auf S. 762.
  3. Johann Gottfried von Meiern, Acta Pacis Westphalicae, S. 679, der Vertrag beginnt schon eine Seite vorher, im Digitalisat auf S. 730.
  4. Georg II. war der Sohn Ludwigs V. und nachfolgender Landgraf Hessen-Darmstadts von 1626 bis 1661. Er sorgte für die Wiedererrichtung der Gießener Universität im Mai 1650.
  5. Johann Gottfried von Meiern, Nürnbergische Friedens-Executions-Handlungen, S. 12 in den Beilagen zur Vorrede, im Digitalisat auf S. 48.
  6. Die offizielle Wiedererrichtung der Marburger Universität erfolgte erst 1653.