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allein der Wille des Herzogs ist zu spüren und als dessen Vollstrecker der Adel. Dieser handelt durchaus nicht als Stiftsadel, sondern lebt im Interesse Oesterreichs.

Beachtung verdient der unter diesem Regiment eintretende Bruch mit Straßburg. Seit dem 11. November 1376 bestand kein Bund der beiden Städte mehr; und die Folgen der bösen Fastnacht führten zu eigentlicher Zwietracht. Der aus Basel verbannte, mit der Reichsacht belegte Bürgermeister Hartman Rot fand Unterkunft in Straßburg, trotz ernstlichen Verboten des Kaisers; er gewann sich auch Anhang und Freunde im Elsaß überhaupt, bei den Reichsbeamten und in den Städten. Wiederholt trat König Wenzel hiegegen auf; die Stadt Basel geriet in offene Feindschaft mit ihren alten Verbündeten, mit dem ganzen Elsässer Landfrieden; sie erhielt Absagebriefe von den Anhängern Rots, unter denen keine Geringern waren als der Graf Hannemann von Zweibrücken, der Straßburger Domkustos Johann von Ochsenstein, der Landvogt Ulrich von Finstingen usw., und als Alliierten hatte sie jetzt den Erzpriester Werner Schaler. Deutlichen Einblick in die gereizte Stimmung hüben und drüben geben die Reden Einzelner, die uns überliefert werden; unter der Basler Bürgerschaft wurden böse Worte gebraucht, und in Straßburg erinnerte man an den Tag von Endingen, bei dem auch Bürger ihrer Stadt auf Seiten des Grafen gewesen, und versprach den Baslern eine gleiche Züchtigung wie die dort empfangene. Erst gegen Ende des Jahres 1380 ward Friede zwischen den Streitenden.

Das merkwürdigste Dokument dieser Periode aber ist der große Vertrag, den die vom Adel regierte Stadt am 16. November 1377 mit dem Adel selbst abschloß. Er stellt sich dar als ein Uebereinkommen der Stadt mit der „Gesellschaft“, zu der alle Edeln gerechnet wurden, die „in der Gegend um Basel seßhaft waren oder zu der Stadt Basel gehörten.“ Das Uebereinkommen galt dem Schutze der Freiheiten und Rechte, die der Stadt von Kaisern und Königen verliehen worden, und dem gemeinsamen Einschreiten beider Teile gegen Verletzer dieser Freiheiten. Für die Regelung solchen Einschreitens, die Kriegführung, das Friedeschließen wurde eine Kommission von einundzwanzig Mitgliedern aufgestellt, zehn vom Rat, zehn von der edeln Gesellschaft unter halbjährlich wechselndem Vorsitz des Bürgermeisters und Oberstzunftmeisters. Diese Einundundzwanziger sollten auch zur Schlichtung von Differenzen zwischen den Teilen selbst kompetent sein.

Daß in solcher Weise der Adel, und zwar auch der umwohnende, bei der Wahrung der städtischen Rechte beteiligt wurde, ist auffallend und

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 298. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/317&oldid=- (Version vom 1.8.2018)