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Markgrafen hinzuhalten, verhandelte inzwischen mit dem Basler Rate und brachte geschickt, unter Aufzahlung von siebenhundert Gulden, den König zur Erteilung eines Privilegs, 31. Juli 1422, wonach die Basler die Pfandschaften innehaben sollten, bis ein römischer Kaiser oder König sie mit achttausendzweihundert Gulden (tausend Vogtei, viertausendfünfhundert Transitzoll, zweitausend Zoll zu Kems, siebenhundert Aufzahlung) löse, und daß diese Lösung nur für alle Pfandschaften samthaft, nicht für eine allein ohne die andern, sollte geschehen können. Hiedurch war die Lösung überhaupt erschwert, Basel der Besitz gesichert; der weitere Vorteil lag darin, daß nun auch der Kemser Zoll darin einbegriffen war.

Zu Kleinkems, bei St. Georgen, war im Jahre 1394 durch Burchard Münch von Landskron, seit kurzem Herrn des nahen Istein, eine Zollstätte errichtet worden, mit Einwilligung König Wenzels. Von Münch gelangte dieses Zollrecht schon frühe an Burchard von Bebelnheim, dann an die von Staufen; diese gaben den Zoll an Konrad zum Haupt und Henman Offenburg zu Lehen. Auch hier trat nun der Letztgenannte für seine Stadt ein. Er bewirkte auf Ersuchen des Rates, daß zwischen diesem und der Erbschaft Staufen ein Kauf über das für Basel wichtige Zollrecht zu Stande kam, im September 1421. Die Angelegenheit berührte aber auch das Reich, weil diesem auf dem Kemser Zoll zweitausend Gulden standen; ihre Behandlung geschah zugleich mit derjenigen der Basler Reichspfandschaften, und wie dort, so arbeitete auch hier Markgraf Rudolf den Interessen Basels entgegen. Als Herr von Kleinkems machte er Schwierigkeiten; ihn verdroß, daß der Zoll nicht ihm, sondern den Baslern zustehen sollte. Aber Offenburg wußte sich zu helfen. Wie er vom König die Zustimmung zum Verkaufe des Kemser Zollrechtes an Basel erlangt hatte, so erlangte er von ihm auch das Privileg, daß Basel sein Recht nicht am Orte selbst auszuüben brauche, sondern dies nach Gefallen eine halbe Meile oberhalb oder unterhalb von Kems tun könne. Damit war die Stadt den Chikanen des Markgrafen überhoben; im Jahre 1424 brachte sie durch Erwerb einer auf dem linken Ufer gegenüber Kleinkems liegenden Matte, auf der das Zollhaus stehen konnte, die Angelegenheit in Ordnung. Sein Recht aber wurde durch die oben erwähnte Abmachung befestigt, wonach die Pfandsumme für Kems mit den Summen der Pfandschaften vereinigt und als im Einzelnen unablösbar erklärt wurde.


Daß Leben, Interesse, Arbeit der Stadt über das Naheliegende hinaus ins Weite ging, offenbart sich an ihren Beziehungen zu Sigmund nur

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 468. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/487&oldid=- (Version vom 1.8.2018)