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Kanzlei, dem Kämmerling und dem Hofmeister und den Trompetern; dazu kamen die großen Auslagen für Herberge und Stallung sowie die Gebühren für die Freiheitsbriefe. Das Flaumfedernbett, das man dem Kaiser aufstellte, lieferte Henman Offenburg, Leintücher besonderer Güte auf dieses Bett Hans Sürlin. Auch die Schuhe und „Sockeln“, welche die Stadt dem Kaiser geliefert, stehen in ihrer Rechnung.

Der Rat sah sich auch, da außer dem Kaiser zahlreiche Fürsten, Herren und Gesandte beständig ab- und zugingen und die Stadt übervölkerter als je war, zur Erneuerung der Vorschriften veranlaßt, die er schon einmal, in den ersten Zeiten des Konzils, erlassen hatte: über Herberggeben und Mietpreise, Marktordnung, Feilhalten auf Straßen und Plätzen, Sauberkeit, Feuerpolizei u. dgl. m.

Ueberdies aber handelte es sich noch um spezielle Beziehungen zwischen Kaiser und Stadt.

Basel war als Freistadt verpflichtet gewesen, dem König bei seiner Reise nach Rom einen bewaffneten Zuzug mit zehn Spießen zu leisten. Schon hatte Sigmund den Herzog von Mailand ersucht, diesem Basler Zuzug freien Durchpaß durch das Mailänder Gebiet zu gewähren, am 1. April 1432. Aber Basel zog vor, auch jetzt wieder sich loszukaufen, und Henman Offenburg brachte dies leicht zu Stande. Von Lucca aus sprach Sigmund am 29. Juni Basel der Pflicht frei gegen Zahlung von siebzehnhundert Gulden.

Aber hiebei blieb es nicht. Schon im Spätherbst 1431 war der königliche Rat Baptista Cigala in Basel gewesen und hatte von der Stadt zweihundertfünfzig Gulden für Sigmund entliehen; im Mai 1434, als der Kaiser wegzog, machte ihm die Stadt ein weiteres Darlehen von tausend Gulden. Hiezu mochten frühere Guthaben kommen. Seine gesamte Schuld an die Stadt war um diese Zeit so groß, daß er ihr die Krönungssteuer der Judenschaft in den rheinischen drei Erzbistümern sowie in Oesterreich, Savoyen und Regensburg bis zum Betrage von siebentausendfünfhundert Gulden verschreiben mußte.

Die übliche Gegenleistung des Kaisers war auch jetzt wieder die Erteilung von Privilegien. Dem Vorschuß vom Herbst 1431 hatte eine Urkunde Sigmunds vom 28. Oktober 1431 entsprochen, durch die dem Rat das Besteuerungsrecht bestätigt und das Recht, eine Meile Weges um die Stadt Brücken und Straßen zu bauen und auf diesen Brücken- und Weggelder zu erheben, verliehen wurde, nebst Gewährung der Steuerfreiheit für seine und der Seinen Güter im Ausland. Jetzt, 1433, folgten drei

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 506. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/525&oldid=- (Version vom 1.8.2018)