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weitere Privilegien, enthaltend die Bestätigung aller Rechte und Freiheiten der Stadt überhaupt und des Rechts insbesondere, daß kein Basler vor ein auswärtiges Gericht geladen werden könne, zugleich mit Bestellung eines Schirmers dieses privilegierten Gerichtsstandes in der Person des Markgrafen Wilhelm von Hochberg. Diese schönen Freiheitsbriefe, deren zwei erstgenannte mit dem goldenen Majestätssiegel des Kaisers versehen wurden, tragen das Datum der Ewigen Stadt und des 12. August; aber ausgefertigt wurden sie erst in Basel.

Von den Geldgeschäften, die Sigmund in den frühern Jahren mit einzelnen Basler Bürgern getrieben, war schon gebührend die Rede. Wir begegnen Aehnlichem auch jetzt wieder. Diesmal ist es das Konsortium Eberhard von Hiltalingen, Peter Hans Wentikum, Hans Bischof und Haner, das an den Kaiser fünftausendeinhundertvierzig Gulden zu fordern hat. Es erhält dafür einen reichen Schatz von Gold- und Silbergerät als Pfand: zahlreiche Trinkgefäße („Staufe und Köpfe“), Schalen, Kannen, Platten u. dgl. und als Hauptstück eine mit Edelsteinen gezierte goldene Krone. Als Sigmund sich im Mai 1434 anschickte, Basel zu verlassen, gab er diesen Kreditoren ausdrücklich die Freiheit der Verfügung über die Pfandstücke vom 25. Juli an, sofern sie nicht bis dahin eingelöst würden. Die Einlösung fand zwar nicht statt, aber der in solchen Dingen um Hilfe nie verlegene Konrad von Weinsberg hatte durch eigene Verschreibung die Pfänder in Basel festhalten können, und im August war dann Sigmund so weit, den Basler Kreditoren kundzutun, daß sie ihre Zahlung von der Stadt Donauwörth erhalten und dieser dafür die Kleinodien einhändigen sollten. Donauwörth kam zu dieser Rolle, weil es seine verlorene Reichsfreiheit dadurch wieder gewann, daß es dem Kaiser die Kosten seines Ulmer Aufenthaltes bestritt und die in Basel verpfändeten Stücke einlöste. Ende Augusts war dieser Handel perfekt und das Guthaben getilgt; Zahlung hatten freilich nicht die Donauwörther selbst, sondern auf deren Rechnung die Basler Peter Gatz, Heinrich Halbisen und Werlin von Kilchen geleistet.

Im Mai 1434 verließ der Kaiser Basel. Er schied in Unzufriedenheit. Die Tendenz des Konzils, auch rein weltliche Dinge zu behandeln und zu entscheiden, verdroß ihn; wiederholt hatte er protestiert und seine Rechte gewahrt. „Profane“ Streitigkeiten sollten nicht vor die Schranken des Konzils gebracht werden können; „es sei unziemlich, die Sichel an eine fremde Ernte zu legen.“ Als deutliche Manifestation dieser Nichtachtung kaiserlicher Würde und Gerechtsame empfand er es, als sofort

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 507. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/526&oldid=- (Version vom 1.8.2018)