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2. Die Besoldung wird außerdem in Tuch gegeben. Der Rat kleidet seit Beginn seine Schreiber und Knechte, und von da an nimmt die Zahl derjenigen, die jährlich einen Teil ihres Lohnes in Gewandstoff erhalten, stets zu. Unterschiede werden dabei gemacht in der Zahl der Ellen, in der Qualität des Tuches, im Schnitt (mit Lappen oder ohne Lappen), in der Zugabe von Pelzfutter. Diese Gewänder sind ein Teil des Lohnes und gelten als Zeichen der Dienstbarkeit. Daher obere Beamte verpflichtet werden, diese Röcke wenigstens an offiziellen Tagen (Ratserneuerung u. dgl.) zu tragen, und die stolzen Schreiber sie überhaupt sich vom Leibe zu halten suchen, statt ihrer das bare Geld verlangen. Zuweisung von Tuch und Zahlung von „Gewandgeld“, „Rockgeld“, scheint dann nebeneinander hergegangen zu sein.

Erst das XVI. Jahrhundert bringt hierin Änderungen. Zunächst durch Festsetzung des üblichen Weiß und Schwarz als „Stadtfarbe“ auch für diese obrigkeitlichen Röcke, deren Färbung bisher nach Belieben gewechselt hat. Sodann dadurch, daß den niedern Beamten durchweg statt des Rockgeldes Tuch gegeben und außerdem dies weiß und schwarze Tuch in außerordentlich reichem Maß und nach allen Seiten verschenkt wird. Vielfach gar nicht mehr als Amtskleid, sondern als Ehrenkleid, als Auszeichnung. Bezeichnend ist, daß 1515 auch den Gehilfen der Läufer die Stadtfarbe bewilligt wird, weil sie bisher wegen ihrer „beschabten bösen Kleider“ gering angesehen worden seien. Nicht nur Alles, was Lohn und Sold von Basel hat, geht jetzt an den offiziellen Tagen in Weiß und Schwarz, vom Büchsenmeister bis hinab zum Ratsstubenwäscher. Auch wer sonst irgendwie offiziell zur Stadt gehört, erhält ein Kleid in ihrer Farbe. Der Maurer, der dem Rat auf Schloß Farnsburg arbeitet, und der Senn im Schöntal so gut wie die Dirnen, die mit der Basler Mannschaft nach Genua ziehen. Auch die Gaben an die Schützen zu Stadt und Land, Jahre lang in Geld gegeben, geschehen jetzt in weiß und schwarzem Tuch; dies Ehrengeschenk erhält auch Einer von Frutigen, der das Horn (Alphorn?) geblasen hat, usw.

3. Vereinzelt finden sich Wohnungs- oder Hauszinsentschädigungen, an den Stadtarzt, den Stadtschreiber, den Wächter zu St. Martin usw. Auch an die Amtswohnungen (auf den Türmen, im Werkhof, im Karrenhof usw.) ist zu erinnern.

4. Korn und Wein bilden einen Teil der Besoldung nur bei Büchsenmeistern.

5. Ebenso gelten die Mahlzeiten der Siebner, die sie bei der Aufstellung der Rechnungen genießen, als Besoldung; und solcher Art ist auch die jährlich auf Martini dem Sinnschreiber zukommende Gans.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/265&oldid=- (Version vom 5.7.2016)