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fehlte es nicht an Rindvieh; in vielen Häusern, namentlich bei Müllern und Bäckern, fand sich das Schwein als das bevorzugteste Schlachttier. Vielgenannt sodann sind die auf den Gütern und Schlössern der Nähe (Gundeldingen Binningen Bottmingen), aber auch in der Stadt selbst betriebenen Schäfereien; sie galten den übrigen Viehbesitzern stets als eine arge Schädigung der Weidetrift. Daher die häufigen Erlasse des Rates über die Maximalgröße solcher Schafherden, ihre Einschränkung auf einen Bezirk des Stadtgebietes und innerhalb dessen auf die Egerten Brachfelder u. dgl. 1462 fanden sich in der Stadt außer den Schäfereien des Spitals und einzelner Klöster (St. Alban Gnadental) ein halbes Dutzend privater Schafzüchter, deren Jeder höchstens zweihundert Schafe sollte halten dürfen; 1534 wurde auch dies aufgehoben und der Betrieb einer Schäferei außer dem Spital, dem Siechenhaus und den benachbarten Schloßgütern nur noch den Gernler gestattet, einer alten Schafzüchterfamilie, deren Weidebezirk vor St. Albantor und jenseits der Birs bei Klein-Rheinfelden lag.

Das Vieh der Bürger hatte rings um die Stadt seine Weide; jeder Tag begann mit dem Klang und Lärm der nach den verschiedenen Richtungen ausziehenden Herden. Drei Hirtenbezirke galten für das in Großbasel stehende Vieh: zu St. Johann, zu Spalen, zu Äschen und St. Alban; außerdem trieb der Hirt der großen Gutswirtschaft des Spitals in der Spitalscheune zu St. Elisabethen. Drei Meilen weit von der Stadt weg durfte geweidet werden; bis Neuweiler und Oberwil, gegen Therwil „an die Schlücken“, gegen Reinach an die Reben, bis zum Münchensteiner Bannfuhr der Spitalhirt; bei Brüglingen war in der Birs der Tränkeplatz seines Viehs.

In diesen Herden besaß die Stadt eine Deckung ihres Milch- und ihres Fleischbedarfs; es war zumeist Vieh, „das ans Messer gehörte“, und durfte deswegen nicht von Basel fortgetrieben werden.

Zur Viehzucht des Bürgers paßte, daß auch das Schlachten zum Hausgebrauch dem Einzelnen freistand. Wie Mancher sein Brot selbst buk, so schlachteten sich noch Zahlreichere daheim ihr Vieh. Wiederholt ist von diesem Stechen und Schlagen in den Häusern die Rede; nur den Metzgern selbst war es untersagt.


Der Zunftbrief der Metzger von 1248 ist einer der ältesten der uns erhaltenen. Er gibt Bestätigung einer von den Metzgern getroffenen Abrede, die jedoch nicht das Schlachten regelt, sondern den Fleischmarkt, den Kauf und Verkauf alles Dessen, das zum Metzgergewerbs gehört. Und

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 441. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/462&oldid=- (Version vom 10.11.2016)