Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,1.pdf/514

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

verstand man sich zu einem Vertrage, bei dem jeder Teil etwas preisgab; am 17. August 1453: Straßburg bleibt von aller Schiffahrt in Basel und oberhalb Basels ausgeschlossen; auch keine Pilgerschiffe soll es dort mehr führen. Hinwieder dürfen die Basler kein Schiff über Straßburg hinausführen; Ausnahmen hievon werden ihm nur gewährt für: 1. Schiffe, die jährlich zu den Frankfurter Messen gehen; 2. Schiffe mit Fürsten, Herren, „großen Frauen“ und Gesandtschaften; 3. zwei Pilgerschiffe im Jahr; zu diesen Fahrten sollen sie Steuerleute und Fertigung zu Straßburg nehmen wie bisher.

Zwanzig Jahre lang sollte dies gelten. Es war eine klare, gewissermaßen symmetrische Ordnung: wie Basel gegenüber dem Oberland, so stand nun Straßburg gegenüber Basel. Dennoch wurde noch ab und zu daran gerüttelt. Durch Basel, das den Verlust der Mittelrheinschiffahrt nicht verschmerzen konnte; durch Straßburg mit der nörgelnden Interpretation des Vertrags, daß die Meßschiffe nur Basler Gut führen dürften, nicht fremdes. Weder das Eine noch das Andere hatte Erfolg; es blieb beim Vertrag. 1473 lief er ab; aber die Burgunderzeit gab beiden Städten andre Beschäftigung. Erst als das gewaltige Intermezzo vorüber war, wandten sie sich auch dieser Sache wieder zu; am 14. August 1478 erneuerten sie die Abmachung von 1453 mit Geltung für die nächsten fünfundzwanzig Jahre.

Eine Herrschaft der Basler Schiffer rheinabwärts blieb somit anerkannt. Aber wie weit? Straßburg hatte den alten Bereich stark verkleinert, der Basler Schiffahrt einen großen Teil ihrer Bedeutung genommen. Zur gleichen Zeit war eine Schmälerung auch durch Breisach geschehen.

Die Breisacher Schiffleute traten wie Straßburg mit dem Begehren der oberländischen Schiffahrt auf, sowie mit dem Anspruch eines eigenen Lotsenrechtes. Basel widersetzte sich auch hier und erlangte gleichfalls einen Spruch der Liga, 26. August 1427, der ihm Recht gab. Aber auch Breisach ruhte nicht. Erst vom Landvogt, dann 1442 von König Friedrich selbst wurde ihm das Lotsenrecht bewilligt, und die Rheinfelder Richtung 1443 nahm dies mit einigen Vorbehalten auf. Der Streit ging aber weiter, wurde zu einem der vielen Punkte im großen Prozesse Basels und kam erst zur Ruhe 1449 durch einen Spruch Bischof Friedrichs und endgültig 1450 durch eine Vereinbarung der beiden Städte selbst. Das Eigenartige dieses Streites aber und seine bittere Würze war, daß es dabei neben dem Recht um Handwerksehre und Reputation der Basler Schiffer ging. Die Breisacher bestritten ihnen kurzweg die Kenntnis des Rheinbettes, die Künste

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 493. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/514&oldid=- (Version vom 20.11.2016)