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Priestertum, die selige mystische Einsamkeit vor dem Altar, ists was sie auszeichnet, sondern die Gewalt des Parochieherrn. Ihre Wohnung ist womöglich in unmittelbarer Nähe ihrer Kirche. In den Sprengeln, bei deren Kleinheit jeder Einzelne ihnen nahe ist, können sie Hirten und Väter sein, ist ihnen die Leitung der Seelen und damit die „Kunst der Künste“ anvertraut.

Von dem reichen Inhalte des Pfarramtes handeln die Akten und Satzungen. Durch alle Jahrhunderte bis zu den Statuten Bischof Christophs von 1503, welche die Pflichten der curati in aller Ausführlichkeit und Weihe darlegen. Die Pfarrer sind berechtigt und verpflichtet vor Allem zum Verwalten der Sakramente (Taufe Trauung Beichte und Buße Ablaß Eucharistie Ölung Begräbnis). Die persönliche Seelsorge liegt ihnen ob, der Krankenbesuch, die Predigt, der kirchliche Unterricht, überhaupt die Besorgung des Gottesdienstes in allen seinen Formen von der Zelebration der Messe bis zur Führung der Prozessionen, zur Begehung der Gräber, zu Benediktionen usw. Sie beaufsichtigen die Gemeinde, rügen Fehlbare, führen Register usw. Durch ihren Mund aber redet nicht allein Gott. Unaufhörlich funktionieren sie als Publikations- und Exekutionsorgane der geistlichen Gerichte, und auf der Kanzel haben sie mancherlei geschäftliche Dinge zu besorgen. Hier werden Sonntags die Feste und Anniversarien der beginnenden Woche angezeigt, werden Erlasse des Papstes, des Bischofs, der Münsterfabrik usw. verkündigt; 1475 bringen die Pfarrer den Kirchspielleuten ein Gebot des städtischen Rates zur Kenntnis.

Seitdem die Verhältnisse der städtischen Pfarreien um die Mitte des XIII. Jahrhunderts in der Hauptsache ihre letzte Festigung und Ordnung erhalten haben, ist der Bestand folgender:

1. Die St. Martinsparochie wird vom Rhein, vom Birsig und von einer aus diesem durch das Fahnengäßlein und den obern Schlüsselberg in den Rhein führenden Linie begrenzt.

2. Die Parochie von St. Alban umfaßt den oberhalb jener Linie gelegenen Teil der alten Stadt zwischen Birsig und Rhein samt der Vorstadt und dem Klostergebiete.

3. 4. St. Peter und St. Leonhard haben ihre Parochieen auf dem linken Birsigufer, geschieden durch Sattelgasse Spalenberg Spalenvorstadt.

5. Zur Gemeinde von St. Ulrich gehören die Vorstadtgebiete zwischen St. Alban und dem Birsig, sowie die alte Landparochie Binningen und Bottmingen.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 626. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/105&oldid=- (Version vom 4.8.2020)