Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,2.pdf/170

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

dienten sie ihnen als Hofverwalter Weber Müller Bäcker usw. Kunzman Hauenstein von Kaisten der Schuhmacher, der auf seinem Handwerk längere Zeit im Untern Elsaß und am Rheine gearbeitet, hat Verlangen nach dem Klosterfrieden und tut 1401 Profeß im Klingental, worauf ihm die Frauen ihre Schusterei übertragen und ihn zum Sutermeister machen. Der Karthäuser Laienbruder Hans Rot besorgt die Küche, der Laienbruder Heinrich Just zu St. Leonhard dient als Siegrist. Ähnlicher Art waren die Laienschwestern, converse, des Klingentals; sie gehörten weder zu den Konventualinnen noch zu den Mägden.

Einem Frauenkloster unentbehrlich war sodann der Beichtvater bichter confessor. Nicht ganz zutreffend so geheißen. Sein Amt ging über das Beichtehören hinaus, es umfaßte die Spendung sämtlicher Sakramente und überhaupt die Seelsorge, wozu noch ein allgemeines Helfen und Raten, auch bei Geschäften, treten konnte.

Zu beachten ist aber, daß dieser geistliche Beistand keineswegs nur den Nonnen zuteil wurde. Auch die conversi und das Gesinde, das gesamte Verwaltungs- und Dienstpersonal waren Glieder dieser Hausgemeinde, oft zum Verdrusse des Pfarrers der Parochie, der etwa versuchte, wie z. B. der Pleban von St. Theodor 1465 gegenüber dem Beichtvater des Klingentals, ein Pfarreirecht auf die Klosterfamiliaren und alle im Klosterhof Wohnenden geltend zu machen. Der Unterordnung der Frauenklöster unter die Leitung eines bestimmten männlichen Konvents entsprach, daß als Beichtväter zu St. Klara und Gnadental stets Barfüßer funktionierten, im Steinenkloster ein Predigermönch. Klingental dagegen scheint eigene Wege gegangen zu sein. Soweit wir seine Beichtväter kennen, waren es nicht Prediger, sondern Augustiner: zudem bestand hier, wenigstens zeitweise, ein Recht des Klosters, sich den Confessor selbst zu wählen; andern wurde er durch den Orden oder den Bischof gegeben. Überall aber war der Beichtvater ein Genosse und Bewohner des Klosters; sein Haus, das etwa auch den Siegrist beherbergte, stand im Hofbezirk außerhalb der Klausur. Nur in dringenden Notfällen durfte er das Innere des Klosters betreten; zur Beichte usw. diente gewöhnlich das Redfenster.

Auch für den Dienst an den Altären der Klosterkirche sahen sich die Weiberklöster auf Helfer angewiesen, die von außen her zu ihnen kommen mußten. Doch handelte es sich bei einem solchen Kaplan nicht um einen geistlichen Vater, der gleich dem Beichtvater im Kloster Wohnung nahm und so für alle Anliegen zur Hand war. Die Kapläne hatten die bestimmten Pflichten ihrer Pfründen und ihre festgesetzten Stunden; für diese fanden

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 691. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/170&oldid=- (Version vom 4.8.2020)