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zu den Opferstöcken des hl. Erasmus und der elftausend Jungfrauen und zur Kapitelglocke im Kreuzgange des Steinenklosters, zur Leuchte beim Grabmal Johann Parzifals im Kreuzgange von St. Peter.


Alle diese kirchlichen Gebäude waren auch Begräbnisorte. Sämtliche Kirchen und Klöster, sowie einige Kapellen, hatten ihre Kirchhöfe; ebenso das Spital. Als im Jahre 1450 der Rat das bei Beerdigungen einzuhaltende Tiefenmaß bestimmte, war dieser Beschluß an neunzehn Kirchen u. dgl. mitzuteilen.

Für Jeden stand in erster Linie das Begrabenwerden in seiner Kirchgemeinde, und das Wachstum der Parochiebevölkerungen führte daher zur Überfüllung von Kirchhöfen, wenn auch das einzelne Grab nach Ablauf einer Zeit meist wieder benützt wurde. So mußten einzelne Kirchhöfe erweitert werden, im Pestjahre 1349 derjenige zu St. Theodor, 1423 derjenige zu St. Peter. Auch zu St. Ulrich kam es 1401, da der Bau der äußern Stadtmauer eine dichtere und konstantere Bewohnung der Vorstädte bewirkt hatte, zur Anlegung eines Begräbnisplatzes neben der Kirche.

Außerdem aber erschien das Begräbnis im Kloster Vielen als erwünscht, und so finden wir ein für die Bestattung von Laien bestimmtes Gräberfeld bei allen Klöstern. Aber getrennt vom Kirchhofe der Klosterleute; der Klausurbegriff galt auch für die Toten und umgab im Kloster der Lebenden dasjenige der Abgeschiedenen, das claustrum defunctorum, mit dem Kreuzgange, stellte es geradezu ins Zentrum der innern Anlage. Draußen, vor der Klausur, lag der Laienkirchhof; ihm entsprachen die Gräber in der Laienkirche außerhalb des Chores, unter welchem der stille Konvent schlief.

Daß freilich vom Grundsatze strenger Trennung dieser Begräbnisorte auch abgewichen wurde, zeigt sich mehrfach. Stiftern und großen Freunden der Klöster öffnete sich wenigstens als Toten die Klausur, sodaß z. B. im Nonnenkirchhof an den Steinen die Vitztum und der Klosterpfleger Irmi, im Chore zu Barfüßern Kuno Iselin 1380 ihre Gräber erhielten.

In solcher Weise ruhte bei jeder Kirche die Gemeinschaft ihrer Toten. Bei der Elisabethenkapelle eine Grabgemeinde besonderer Art; hier wurden bestattet die Ertrunkenen, sowie Pilger und andre unbekannte Fremde, namentlich aber die Hingerichteten. Nur Gerichteten von Rang und Distinktion wurde etwa ein Grab in besserer Gesellschaft zugestanden, so 1426 dem Ritter Daniel Auer zu Barfüßern und 1496 dem Heinrich Rieher zu Augustinern; aber der 1461 enthauptete Jörg zur Sonnen kam nach St. Elisabeth.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 767. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/246&oldid=- (Version vom 4.8.2020)