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Predigten Botschaften Gerüchte beständig aufgepeitscht, dann immer wieder aufs neue aus seinen Kirchen ausgesperrt, kommt nicht zur Besinnung.

Bis endlich im Jahre 1409 der päpstliche Spruch erfolgte. Er gab den Barfüßern Recht und kassierte die Zensuren des Bischofs. Alle Pfarrer hatten einen Widerruf Humberts zu verkündigen. Barfüßer und Beginen erhielten Entschädigung.

Und dennoch war der Streit damit nicht zu Ende.

Was bei solchen Konflikten Person und Tod des Papstes bedeutete, hatte Basel vor Kurzem beim Streit um den „letzten Abschied“ erfahren und erfuhr es jetzt wieder. Am 3. Mai 1410 starb Alexander, und mit ihm ging auch der Triumph der Basler Barfüßer rasch dahin. Der Sturz der ihnen gewogenen Erenfels und Rotberg im Rate und die Wahl eines Ammeisters; das Bekanntwerden geheimer Abreden der Barfüßer mit Österreich; zuletzt der Skandal, daß eine Frau, die ihrem Ehemanne vor Wochen abhanden gekommen war, bei den Barfüßern ertappt wurde, — dies Alles zusammen ließ die Feinde der Beginen und der Barfüßer triumphieren; den letzten noch nötigen Stoß gab Pastoris am Lichtmeßtage 1411 mit einer donnernden Strafpredigt über das vom Feind in den Weizen gesäete Unkraut, das man ausreiße und verbrenne.

Rasch und gewaltsam wurde nun exequiert und über alle päpstlichen Sentenzen, über den Einspruch der Barfüßer, über die Privilegien der Tertiarier hinweg der gesamte Basler Beginenstaat vernichtet. Die Barfüßer wagten keinen Prozeß mehr. Was an Beginen noch vorhanden war, mußte die Stadt verlassen. Bischof und Rat kamen überein, diesem Gesinde keinen Raum mehr zu geben.

An die Vernichtung schloß sich die Liquidation des Nachlasses. Die schon 1405 konfiszierten sechzehn Beginenhäuser waren 1409 durch den Rat dem Spital übergeben worden. Jetzt 1411 standen noch zehn zur Verfügung. Der Bischof zog diese an sich und verkaufte sofort ihrer viere, darunter an die Schmiedenzunft das Haus der großen Samnung. Aber hiegegen erhoben sich nun die Barfüßer. Im Januar 1412 kam es zu einem Vergleiche zwischen ihnen und dem Bischof, wonach diese zehn Häuser, auch die schon verkauften, dem Kloster überlassen werden mußten. Nur der Verkauf der großen Samnung an die Schmiede wurde anerkannt und ein andres der Häuser, St. Ulrich, den Münsterkaplänen zugesprochen. Im Übrigen wurden diese Regelhäuser Eigentum der Barfüßer, die in der Tat als die berufenen Erben der Beginen erschienen und schon deren Hausrat, auch 1409 aus den früher geschlossenen Häusern, erhalten hatten.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 808. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/287&oldid=- (Version vom 4.8.2020)