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Aber es war noch nicht genug. Am 14. Dezember 1482 erließ Papst Sixtus selbst eine Kreuzzugsbulle wider Basel. Den Kaiser, die Fürsten, die Eidgenossen, die Städte, die Condottieren und Banden fordert Sixtus insgesamt auf, gegen die Basler die Waffen zu ergreifen; er gibt ihnen deren Land zur Beute und verheißt ihnen dafür denselben vollkommenen Ablaß, der den wider die Türken Ziehenden zugesagt ist.

Diese Bulle, wohl das Stärkste, was im Laufe der Jahrhunderte von Rom gegen unsere Stadt verfügt worden, wurde aber zunächst noch zurückbehalten. Gerade in diesen Dezemberwochen kam es gleichzeitig in Rom und Basel zu entscheidenden Verhandlungen.

Stärker als die offiziellen Befehle wirkten auf die Haltung des Basler Rates jedenfalls einzelne persönliche Beeinflussungen, Zusprüche etwa von der Art derjenigen des Chieregati an Propst Keppenbach, sowie bestimmte Weisungen des Kaisers. Diesem so gut wie dem Rate mußte daran liegen, den Andreas besser zu sichern und zugleich stumm zu machen. Er erhielt daher Hausarrest in seiner Wohnung zum König an der Greifengasse und konnte sich auf eigentliche Inhaftierung gefaßt machen.

Wie bewegt aber die diplomatische Szene in Rom war, verraten uns die Akten. Papst Sixtus, dem der eine, der klerikale Gesandte Basels ein Nachgeben des Rates in Aussicht stellte, gab hierauf den Baslern sofort gute Worte und verhieß ihnen alle die Gnaden und Freiheiten, die sie begehrten; auch unterließ er kaum, ihrem Gesandten die vorläufig noch unausgefertigt in der Kanzlei liegende Kreuzzugsbulle zu zeigen. In denselben Tagen aber gab er insgeheim seinem Angelus de Sessa die schärfsten Befehle zur Mißhandlung der Basler im Falle nochmaliger Renitenz und bot zu seiner Hilfe zahlreiche Prälaten und Laien auf.

Noch ehe Kunde von diesen Vorgängen nach Basel gelangen konnte, war hier etwas Wichtiges geschehen, nämlich Andreas durch den Rat in Haft gesetzt worden. Auf Befehl des Kaisers und unter Umständen und Formalitäten, die Jedermann deutlich zeigten, welch ungewöhnliche Bedeutung dem Ereignisse zukam. Eigenartig war, wie Gratiadei, der als päpstlicher Nuntius nach Wien gesandt worden, nun von dort als kaiserlicher Orator nach Basel kam und die Befehle Friedrichs verkündigte, im Verlaufe des Aktes aber doch wieder als Barfüßermönch und als Vertreter des Papstes auftrat. In zwei höchst feierlichen, von den Gesandten aller Beteiligten und den Notabilitäten der Stadt und ihrer Umlande besuchten Ratsversammlungen vollzog sich das erbarmungswürdige Gericht, wobei Gratiadei das große Wort führte, Andreas sich nur dürftig verteidigte, der

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 881. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/360&oldid=- (Version vom 4.8.2020)